Stinkefinger

Hallo,

neulich habe ich als Beifahrer einer Pistensau den Stinkefinger gezeigt. Seine Gestik war so, daß er die Nummer aufgeschrieben hat und drohte, ich müsse hierfür zahlen.

Ist da was dran ? Kann es was kosten ?

Gruss, Lothar

Hi!

Eine Geldstrafe ist fällig - aber halt nur wenn er dich anzeigt, was selten passiert (kannst natürlich auch abstreiten…) - wohl vorallem da man ja angeben müsste weswegen man den Finger gezeigt bekommen hat und es meistens ja einen Grund hat der den Anzeigenden auch in Schwierigkeiten bringen würde o)

Gruß

Bernd

Hi!

Tststs, so etwas macht man doch nicht.
Ferner wird sich der Fahrer, bei dem Du ja auf dem Beifahrerseitz gesessen hast, kaum daran erinnern, wer sein Mitfahrer war.
Ist ja schon lange her.

Grüße,

Mathias

P.S.: natürlich gehe ich bei solchen Vermutungen nur von meinem siebartigen Erinnerungsvermögen aus. Eine Aufforderung zu einer kriminellen Handlung liegt mir natürlich fern.

neulich habe ich als Beifahrer einer Pistensau den
Stinkefinger gezeigt. Seine Gestik war so, daß er die Nummer
aufgeschrieben hat und drohte, ich müsse hierfür zahlen.

Ist da was dran ? Kann es was kosten ?

Gruss, Lothar

Hi!

wenn er die nummer deines wagens hat und dich auch nur halbwegs beschreiben kann… dann bist du dran!
was der andere gemacht hat ist erst mal absolut nebensächlich.
stinkefinger hat früher, soweit ich mich da richtig erinner, so um die 6000,00 DM gekostet. dürfte heute kaum billiger sein.
und du bist für mindestens 4 wochen deinen lappen los.
auch wenn du nicht am steuer gesessen hast.
weil, so der jurist, du nicht die sittliche reife besitzt einen wagen eigenverantwortlich durch die fährnisse des heutigen verkehrs zu pilotieren.
viel glück !
t.

Eine Geldstrafe ist fällig - aber halt nur wenn er dich
anzeigt, was selten passiert (kannst natürlich auch
abstreiten…) - wohl vorallem da man ja angeben müsste
weswegen man den Finger gezeigt bekommen hat und es meistens
ja einen Grund hat der den Anzeigenden auch in Schwierigkeiten
bringen würde o)

Gruß

Bernd

Hi!

So net ganz richtig…

Hi!

wenn er die nummer deines wagens hat und dich auch nur
halbwegs beschreiben kann… dann bist du dran!

Mumpitz…gib mir mal deine Autonummer und ich zeig dich an und du musst dann zahlen ;o)))

was der andere gemacht hat ist erst mal absolut nebensächlich.

Eben nicht, denn er muss dann auch mit eienr Strafe rechnen und das schreckt solche Leute von einer Anzeige ab - falls er dann doch anzeigt ist es natürlich für die eigene Strafe auch nicht unerheblich was er gemacht hat…

stinkefinger hat früher, soweit ich mich da richtig erinner,
so um die 6000,00 DM gekostet. dürfte heute kaum billiger
sein.

so antürlich völlig falsch denn du bezahlst tagessätze und bei Normalverdienenden kommt man nicht annähernd an diese summe und ein Effenberg musste wohl etwas mehr bezahlen…

Bernd

neulich habe ich als Beifahrer einer Pistensau den
Stinkefinger gezeigt.

Hallo!

Das gehört sich ja nun wirklich nicht. Aber wer kann sich schon genau erinnern, wann er wo in welchem Auto saß? Wer kann wissen, über was Du Dich gerade mit dem Fahrer unterhalten hast? Bestimmt hast Du während einer lebhaften Unterhaltung mit den übrigen Mitfahrern nur wild gestikuliert. Du kannst nichts dafür, wenn andere Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn neugierig in Dein Auto starren und Bewegungen völlig frei (und naturlich falsch) interpretieren und sich womöglich angesprochen fühlen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
ja theoretisch kann das Geld kosten. Andererseits Hunde die bellen, beißen nicht.

Gruss
Enno

Hi,

Hi!

wenn er die nummer deines wagens hat und dich auch nur
halbwegs beschreiben kann… dann bist du dran!

Mumpitz…gib mir mal deine Autonummer und ich zeig dich an und
du musst dann zahlen ;o)))

da helfen Dir auch die ganzen Smilies nichts: Wenn er jemanden findet, der seine Aussage bezeugt, stehst Du dumm da.

was der andere gemacht hat ist erst mal absolut nebensächlich.

Eben nicht, denn er muss dann auch mit eienr Strafe rechnen
und das schreckt solche Leute von einer Anzeige ab - falls er
dann doch anzeigt ist es natürlich für die eigene Strafe auch
nicht unerheblich was er gemacht hat…

Die beiden Vorgänge haben nichts miteinander zu tun. Natürlich wird den Empfänger des Stinkefingers abschrecken, wenn vorher den Betriebsausflug des Landgerichtes Düsseldorf geschnitten bzw. fast von der Straße gedrängt hat. Wenn er aber jemanden überholt hat, der ganz alleine im Auto saß, ist die Abschreckung nicht mehr ganz so groß. Da der Stinkefinger ein Akt der Notwehr ist, spielt die Tatsache, was dem Stinkefinger vorausgegangen ist, keine Rolle in diesem Verfahren.

Gruß,
Christian

Hi!

Hi,

Hi!

wenn er die nummer deines wagens hat und dich auch nur
halbwegs beschreiben kann… dann bist du dran!

Mumpitz…gib mir mal deine Autonummer und ich zeig dich an und
du musst dann zahlen ;o)))

da helfen Dir auch die ganzen Smilies nichts: Wenn er jemanden
findet, der seine Aussage bezeugt, stehst Du dumm da.

Hab ich was anderes behauptet??? Aber jemanden anzeigen reicht alleine wohl kaum wie behauptet oder reicht das seit neuestem schon *gg

was der andere gemacht hat ist erst mal absolut nebensächlich.

Eben nicht, denn er muss dann auch mit eienr Strafe rechnen
und das schreckt solche Leute von einer Anzeige ab - falls er
dann doch anzeigt ist es natürlich für die eigene Strafe auch
nicht unerheblich was er gemacht hat…

Die beiden Vorgänge haben nichts miteinander zu tun. Natürlich
wird den Empfänger des Stinkefingers abschrecken, wenn vorher
den Betriebsausflug des Landgerichtes Düsseldorf geschnitten
bzw. fast von der Straße gedrängt hat. Wenn er aber jemanden
überholt hat, der ganz alleine im Auto saß, ist die
Abschreckung nicht mehr ganz so groß. Da der Stinkefinger ein
Akt der Notwehr ist, spielt die Tatsache, was dem Stinkefinger
vorausgegangen ist, keine Rolle in diesem Verfahren.

Seit wann gilt denn diese neue Regel - las mich gerne belehren ;o)), aber natürlich spielen bei Strafmassen die Begleitumstände eine Rolle…

kann natürlich auch sein das nur noch „richtige“ Verbrecher mildernde Umstände kriegen *gg

Bernd

1 „Gefällt mir“

Hi!

Hi,

Hi!

wenn er die nummer deines wagens hat und dich auch nur
halbwegs beschreiben kann… dann bist du dran!

Mumpitz…gib mir mal deine Autonummer und ich zeig dich an und
du musst dann zahlen ;o)))

da helfen Dir auch die ganzen Smilies nichts: Wenn er jemanden
findet, der seine Aussage bezeugt, stehst Du dumm da.

Hab ich was anderes behauptet??? Aber jemanden anzeigen
reicht alleine wohl kaum wie behauptet oder reicht das seit
neuestem schon *gg

Was ich damit sagen wollte: Eine Autonummer alleine reicht schon, um jemandem ein Verfahren anzuhängen, was dieser dann im Zweifel auch verlieren wird. Insofern ist das eben kein Mumpitz.

Seit wann gilt denn diese neue Regel - las mich gerne belehren
;o)), aber natürlich spielen bei Strafmassen die
Begleitumstände eine Rolle…

„Angeklagter, Sie werden angeklagt, Klaus-Dieter volle Elle in Fresse geschlagen zu haben.“

„Ja, aber der hat mir vorher die Zunge rausgestreckt.“

„Ja, mei, denn is fei gut. Servus.“

Hmmm…

kann natürlich auch sein das nur noch „richtige“ Verbrecher
mildernde Umstände kriegen *gg

Hm, da schlag ich glatt mal vor, daß Du mal recherchierst, was für mildernde Umstände es im StGB so gibt.

Gruß,
Christian

LOL

Hi!

Hi,

Hi!

wenn er die nummer deines wagens hat und dich auch nur
halbwegs beschreiben kann… dann bist du dran!

Mumpitz…gib mir mal deine Autonummer und ich zeig dich an und
du musst dann zahlen ;o)))

da helfen Dir auch die ganzen Smilies nichts: Wenn er jemanden
findet, der seine Aussage bezeugt, stehst Du dumm da.

Hab ich was anderes behauptet??? Aber jemanden anzeigen
reicht alleine wohl kaum wie behauptet oder reicht das seit
neuestem schon *gg

Was ich damit sagen wollte: Eine Autonummer alleine reicht
schon, um jemandem ein Verfahren anzuhängen, was dieser dann
im Zweifel auch verlieren wird. Insofern ist das eben kein
Mumpitz.

im Zweifle also gegen den Angeklagten…wust gar nicht das sich das so geändert hat *gggg

Bernd
P.S.: Restliche Kommentare spare ich mir - mal sehen wann du das nächste mal was sagst nur um zu widersprechen ;o)

stereotyp

Was ich damit sagen wollte: Eine Autonummer alleine reicht
schon, um jemandem ein Verfahren anzuhängen, was dieser dann
im Zweifel auch verlieren wird. Insofern ist das eben kein
Mumpitz.

im Zweifle also gegen den Angeklagten…wust gar nicht das sich
das so geändert hat *gggg

Einen Zweifel gibt es nicht, wenn der Zeuge einen glaubhaften Eindruck macht.Recht haben und Recht bekommen sind halt immer nich zwei verschiedene Dinge.

P.S.: Restliche Kommentare spare ich mir - mal sehen wann du
das nächste mal was sagst nur um zu widersprechen ;o)

Die übliche Methode: Einfach nur irgendwas hinlabern und das nicht untermauern. Ich widerspreche nur, wenn etwas falsch ist, so wie in diesem Fall. Wenn Du in meinen Aussagen einen Fehler meinst gefunden zu haben, dann benenne ihn und dann schauen wir, ob ich den aufdröseln kann oder nicht.

Einfach nur zu behaupten, in meinen Aussagen wäre etwas falsch, ist albern. Da hilft auch das 7351ste „;o)“ nicht. Eigentlich macht es das nur noch ein bißchen alberner.

Christian

nur zum besseren verständnis wie sowas „in echt“ läuft.
bin auf der BAB, gut befahren, mit einem für mich langsamen tempo und grossem , cir. 5- 7 wagenlängen und cir. 150 KMH unterwegs. der verkehr fließt. da überholt mich rechts eine telefonierende pharmareferentin. realisiert nicht den plötzlich vor ihr auftauchenden laster. bekommt panik und schert stante pede links ein. ich in die eisen was das zeug hält.
60 eier stehen für ein omelett bereit. ready to use.von zwei wasserflaschen, die auf dem beifahrersitz lagen, zwersplittert eine.
ich - sehr viel sauer !
und versuche der dame durch handzeichen begreiflich zu machen sie möge doch mal anhalten. angeblich , so sagte sie später, habe sie von dem vorfall nichts mitbekommen, aber bedroht habe sie sich gefühlt.
A N Z E I G E !!

  1. der richter meinte der vorfall könne ja nicht so schlimm gewesen sein. sonst hätte ich sie ja angezeigt. und jetzt zählt nicht mehr.

  2. die dame hatte sich so aufgeregt das sie gleich zur polizei muste. das sprach gegen mich.

  3. Strafe. führerschein entzug und 6000,00 DM zahlbar in cash.

  4. und letzt endlich haben wir uns geeinigt, die dame hat ihre klage zurückgezogen, ich meinen führerschein behalten und nun halt dich fest:
    6 raten a 500,00 DM abgedrückt.
    da sind sie doch noch gut weggekommen. meinte der richter.
    die dame zum anhalten auffordern sei selbstjustiz und in unserem rechtsstaat nicht zu lässig. warum sind sie nicht zur polizei gegangen ?
    danke das genügt.
    jetzt kannste ja mal überlegen was bei einem stinkefinger rauskommen kann.
    t.

1 „Gefällt mir“

einer geht noch…

Einen Zweifel gibt es nicht, wenn der Zeuge einen glaubhaften
Eindruck macht.Recht haben und Recht bekommen sind halt immer
nich zwei verschiedene Dinge.

LOL…und der Beklagte ist unwichtig *gg

Sorry, aber wem noch klargemacht werden muß, das im Zweifel nicht gegen den angeklagten entschieden werden darf und wer dann noch dafür gar Belege verlangt…naja…sorry, aber wer so wenig Ahnung hat und nur aus Prinzip widerspricht ohne selbst Belege vorzubringen (was natürlich nicht möglich ist *gg) sollte lieber ins Brett Witze gehen…immerhin hast du mich zum lachen gebracht *gg

Bernd
P.S.: Nu ist aber wirklich Schluss und du kannst getrost weiter versuchen dich zu rechtfertigen, aber besser wirds nimmer ;o) (noch einer *gg)

Sorry, aber wem noch klargemacht werden muß, das im Zweifel
nicht gegen den angeklagten entschieden werden darf und wer

Spreche ich Kisuaheli? Wenn es keinen Zweifel gibt, weil es einen glaubwürdigen Zeugen gibt, dann gibt es eben keinen Zweifel zugunsten dessen für den Angeklagten entschieden werden kann.

Hast Du eigentlich schon mal ein Gesetzbuch in der Hand gehabt oder gar eine Gerichtsverhandlung besucht?

dann noch dafür gar Belege verlangt…naja…sorry, aber wer
so wenig Ahnung hat und nur aus Prinzip widerspricht ohne
selbst Belege vorzubringen (was natürlich nicht möglich ist
*gg) sollte lieber ins Brett Witze gehen…immerhin hast du
mich zum lachen gebracht *gg

Ja, das ist doch fein. Da bin ich doch froh, daß ich bei Dir wenigstens erreichen konnte. Wenn denn doch kein Wissens- oder Erkenntniszuwachs, so doch immerhin eine Erheiterung.

Ach übrigens: Dies ist ein Expertenforum und kein Forum der „ich glaub ich weiß da mal was“-Leute.

Vielleicht wenigstens auf diesem Wege ein Wissenszuwachs.

C.

Hallo Tamansari,

u n g l a u b l i c h

Aber Frauen werden in solchen Sachen gerne als „Opfer“ a priori betrachtet…

Gruss, Lothar

Hi Christian,

Was ich damit sagen wollte: Eine Autonummer alleine reicht
schon, um jemandem ein Verfahren anzuhängen, was dieser dann
im Zweifel auch verlieren wird. Insofern ist das eben kein
Mumpitz.

Das kommt darauf an, wer das ist :wink:
Ich hatte dieses Jahr das „Vergnügen“ von einem Schwarzen Mercedes auf der Autobahn mit Lichthupe und dichtem Auffahren bedrängt und durch rabiates Ausbremsen zur Vollbremsung genötigt worden zu sein. Weiterhin hat der gute mich auch noch durch ständiges links neben mir fahren am übeholen eines LKW gehindert. Nachdem ich den Kerl anzeigte, stellte sich heraus, das es sich um ein Direktionsfahrzeug der Deutschen Post handelte. Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass das Verfahren aufgrund der Aussage des Beschuldigten (der aussagte, es sei alles ganz anders gewesen)eingestellt wurde. Und das, ohne mich ein zweites mal zu befragen. Also braucht man nur sagen „Mein lieber Herr Staatsanwalt, das war doch alles ein Missverständniss und überhaupt war alles ganz anders“. Ooops, hab ich ganz vergessen: Natürlich musst Du eine bestimmte Position in der Öffentlichkeit haben. Aber das mein gestörtes Verhältnis zur Deutschen Post nur daher kommt, ist natürlich falsch :wink:
Gruss Sebastian

Hi, ich nochmal,

Einen Zweifel gibt es nicht, wenn der Zeuge einen glaubhaften
Eindruck macht.Recht haben und Recht bekommen sind halt immer
nich zwei verschiedene Dinge.

Hmm. Also in dem oben beschriebenen Fall haben meine Frau und meine Tochter meine Aussage gegen den Fahrer untermauert. Genutzt hat es nichts. Aber auf hoher See und vor Gericht…
Gruss Sebastian