Hallo, jemand wohnt mit dem Vermieter in einem Haus. Anfang des Jahres hatten die Vermieter in ihrem Keller einen Rohrbruch am Abflusskanal. Dadurch ist scheinbar Abwasser in die Wände gelangt, besonders, da der Schaden wohl erst ziemlich spät erkannt und beseitigt wurde. Seitdem stinkt die Wand im Schlafzimmer (Wand zwischen Schlafzimmer und Bad) der Mietwohnung.
Auf Nachfragen hin, wurde gesagt, dass der Gestank nach der Reparatur verschwinden müsste, was er leider nicht getan hat. Besonders bei Wetterwechsel (wie jetzt, wenn es wieder wärmer wird) stinkt die Wand erheblich. Mittlerweile haben sich schon die Migräneanfälle gehäuft und der Schlaf ist auch beeinträchtigt. Der Raum wird Tag und Nacht durchgehend gelüftet.
Kann man in einem solchen Fall die Miete mindern? Wenn ja, um wieviel?
Was kann man sonst noch unternehmen?
Hallo Moni,
bei Geruchsbelästigung sind die Urteile sehr verschieden, da es immer auf das Ausmass der Belästigung ankommt.
Beispiele für anerkannte Mietminderung:
- 10% wegen Gestank aus Nachbarwohnung wegen nicht artgerechter Tierhaltung
- 33% wegen bestialischem Gestank in ähnlichem Fall
- 90% weil der Vermieter in der daruntergelegenen Wohnung ein lösungshaltiges Mittel bei der Renovierung benutzt hat (hier für die betroffenen Räume)
Siehe hier:
http://www.mieterverein-rostock.de/u_maengel_g-i.htm
In jedem Fall sollte man dem Vermieter noch einmal eine Frist setzen, damit man auf der sicheren Seite ist. Über die Höhe der Mietminderung sollte man sich vielleicht noch einmal beraten lassen.
Gruß!
Horst
Hallo,
grundlegend stimme ich horst zu. allerdings sei gesagt, dass mietminderung dann berechtigt ist wenn eine beeinträchtigung der nutzung des mietobjektes eintritt. hier ist nun die frage in wie weit der raum denn noch genutzt werden kann, sich die wand auf die gesundheit auswirkt. sollte zB festgestellt werden dass durch den modergeruch dadurch die migräne zustande kommt, wird dir ausser ausziehen nichts bleiben, da du nicht mindern kann, und dafür deine gesundheit aufs spiel setzt.