Hallo, wir wohnen mit unserem Vermieter in einem Haus. Anfang des Jahres hatten die Vermieter in ihrem Keller einen Rohrbruch am Abflusskanal. Dadurch ist scheinbar Abwasser in die Wände gelangt, besonders, da der Schaden wohl erst ziemlich spät erkannt und beseitigt wurde. Seitdem stinkt die Wand im Schlafzimmer (Wand zwischen Schlafzimmer und Bad) der Mietwohnung.
Auf Nachfragen hin, wurde gesagt, dass der Gestank nach der Reparatur verschwinden müsste, was er leider nicht getan hat. Besonders bei Wetterwechsel (wie jetzt, wenn es wieder wärmer wird) stinkt die Wand erheblich. Mittlerweile haben sich bei mir schon die Migräneanfälle gehäuft und der Schlaf ist auch stark beeinträchtigt. Der Raum wird Tag und Nacht durchgehend gelüftet.
Was kann man sonst noch unternehmen? Hat jemand Erfahrung in einem solchen Fall? Muss evtl. die Wand aufgebrochen bzw. erneuert werden?
Oder gibt es eine einfachere Möglichkeit, den Gestank aus der Wand zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus für Hilfevorschläge.
Hallo Moni,
die Wand muß Fachgerecht saniert werden, da nach so einem Schaden auch Schimmelbildung nicht auszuschliessen ist.
Das bedeutet, das zumindest schonmal jeglicher Putz von der Wand muß, damit das Mauerwerk trocknet und eventuell ausdünstet.
Danach neu verputzt dann solltet ihr wieder Geruchsfrei leben.
Das ist aber Sache des Vermieters.
Ansprechen und je nach Reaktion, bzw. wie Ihr miteinander steht rechtliche Schritte einleiten oder Mietminderung ect.
Das frägst du aber am besten mal im Rechtsbrett ab was da möglich ist und vor allem Sinnvoll!!
Auf jeden Fall muß deine Wand gemacht werden und das dringend wie mir scheint.
Also, hartnäckig bleiben und Vermieter da kräftig nerven das er was unternimmt!
Gruß und viel Glück für ein geruchloses Schlafzimmer
Chris
Hallo Moni
Wichtige Punkte hat Christian ja schon genannt!
Bei diesem Vorfall/Schaden wurde nur die Ursache aber nicht nicht die Auswirkungen beseitigt!
Eigentlich sollte das unproblematisch sein, denn dafür hat jeder normal denkende Mensch eine Gebäudeversicherung die bei Rohrbrüchen greift und gleichzeitig auch die Bautrocknung der betroffenen Bauteile einschließt und Folgeschäden vorzubeugen.
Friedliche Einigung ist hier gefragt, sonst wird´s wohl schwierig wenn man auch noch im gleichen Haus wie Vermieter wohnt. Ist leider häufig eine brisante Angelegenheit.
Gruß
Nelsont
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