Unter welcher art von Einkünften werden in der steuererklärung Stipendien, z:B. Promotionsstipendien aufgeführt? Diese sind ja grundsätzlich Steuerfrei.
Hallo,
Stipendien sind nach § 3 Nr. 44 EStG einkommensteuerfrei unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
In der Einkommensteuererklärung werden sie im Mantelbogen Seite 2 als Einkommensersatzleistungen bezeichnet.
Stipendien sind nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf und dort Seite 18 ist schonmal der Gesetzestext mit den Voraussetzungen.
Hoffe, das hat geholfen.