Stipendium als Bemessungsgrundlage Krankenkasse

Hallo Experten,

ein Stipendium gilt ja nicht als Einkommen im Sinne der Steuergesetze, ist es dennoch für die gesetzliche Krankenkasse zu verbeitragen? Muss man also die 12,7% (oder wieviel auch immer) des Stipendiums an die Krankenkasse zahlen?

Und wenn ja: Betrifft das nur das Stipendium selber oder auch eine eventuelle Forschungskostenpauschale?

Besten Dank im Voraus,
Susan

Hallo,
solange du als Studentin bei der GKV pflichtversichert bist zählt
dieses Einkommen nicht als Einkommen.
Für die Beurteilung eines Familienhilfeanspruches oder für die
Bemessungsgrundlage bei einer freiwilligen Versicherung dagegen
zählt es als Einkommen.

Gruss

Günter Czauderna