Hallo,
meine Frage ist, ob mein Stipendium zur Festlegung des Elternbeitrags für den Kindergarten meiner Tochter komplett angerechnet werden kann. Ich bin Studentin und erhalte monatlich ein Stipendium in Höhe von 450 Euro. Darüber hinaus erhalte ich Unterhalt und liege damit knapp über der Grenze zur Beitragsfreiheit.
Allerdings habe ich mal gehört und auch im Internet gelesen, dass Stipendien in diesem Fall nicht oder nur teilweise angerechnet werden dürfen.
Weiß jemand genaueres? Und kann mir evtl einen Tipp geben worauf ich mich bei einem Widerspruch berufen kann?
Ich habe einen Bescheid zur Festsetzung erhalten und soll nun 2 Jahre nachzahlen.
Beste Grüße
Johanna