Hallo,
meine Frage ist, ob ein Stipendium zur Festlegung des Elternbeitrags für den Kindergarten des Kindes komplett angerechnet werden kann. Eine Studentin erhält monatlich ein Stipendium in Höhe von 450 Euro. Darüber hinaus erhält sie Unterhalt und liegt damit knapp über der Grenze zur Beitragsfreiheit.
Allerdings habe ich mal gehört und auch im Internet gelesen, dass Stipendien in diesem Fall nicht oder nur teilweise angerechnet werden dürfen.
Weiß jemand genaueres? Und kann evtl einen Tipp geben worauf man sich bei einem Widerspruch berufen kann?
Die Studentin hat bereits einen Bescheid erhalten und soll nun 2 Jahre nachzahlen.
Beste Grüße
Johanna