Stipendium = Einkommen? Kindergartenbeitrag

Hallo,

meine Frage ist, ob ein Stipendium zur Festlegung des Elternbeitrags für den Kindergarten des Kindes komplett angerechnet werden kann. Eine Studentin erhält monatlich ein Stipendium in Höhe von 450 Euro. Darüber hinaus erhält sie Unterhalt und liegt damit knapp über der Grenze zur Beitragsfreiheit.

Allerdings habe ich mal gehört und auch im Internet gelesen, dass Stipendien in diesem Fall nicht oder nur teilweise angerechnet werden dürfen.

Weiß jemand genaueres? Und kann evtl einen Tipp geben worauf man sich bei einem Widerspruch berufen kann?
Die Studentin hat bereits einen Bescheid erhalten und soll nun 2 Jahre nachzahlen.

Beste Grüße
Johanna

Allerdings habe ich mal gehört und auch im Internet gelesen,
dass Stipendien in diesem Fall nicht oder nur teilweise
angerechnet werden dürfen.

Darüber entscheidet ja bekanntlich nicht das Internet, sondern die Satzung des Kindergartens.

Auch eine Kneipe kann Rabatt gewähren für Leute über 60 oder unter 7 oder so.

Ist der Betreiber des Kindergartens die Gemeinde, kann man das Verwaltungsgericht befragen, ob die Satzung korrekt ist.

Übrigens: Viele Eltern regen sich darüber auf, dass bei der Bemessung der Beiträge zum Kindergarten ihr Einkommen angerechnet wird ohne Verrechnung mit Verlusten aus anderen Tätigkeiten, wie etwa Selbständigkeit.

Die Antwort dazu lautet: Entscheidend ist das vorhandene mögliche Einkommen, wenn die Satzung es so vorsieht.

Und sagen wir mal so: Auch ein Stipendium ist vorhandenes Einkommen.

Dennoch darf die Satzung eine Ausnahme vorsehen für Stipendien - so lange, bis ein anderes Elternteil erfolgreich dagegen geklagt hat. (Darf, muss nicht!)

Gruß aus Berlin, Gerd

Es handelt sich hierbei nicht um den Beitrag an den Kindergarten, sondern um den einkommensabhängigen Elterneitrag, der vom Kölner Amt für Kinder, Jugend und Familie erhoben wird.

Der Vereinsbeitrag an den Kindergarten wird ohnehin schon gezahlt.

Hier ist weniger von Bedeutung, ob es fair ist oder nicht, sondern, ob Stipendien voll angerechnet werden dürfen oder nicht.Leider kann ich hierüber nichts eindeutiges finden und weiß auch nicht, wo man suchen kann.
Deshalb bin ich weiterhin für Tipps dankbar.

Es handelt sich hierbei nicht um den Beitrag an den
Kindergarten, sondern um den einkommensabhängigen
Elterneitrag, der vom Kölner Amt für Kinder, Jugend und
Familie erhoben wird.

Der Vereinsbeitrag an den Kindergarten wird ohnehin schon
gezahlt.

Ach so. Ein Kölner Amt erhebt einen Beitrag. Einen Eigenbeitrag für eine Leistung. Dann wird das Kölner Amt auch eine Satzung haben oder eine Verwaltungsvorschrift, aufgrund der sie diesen Beitrag erhebt.

Und was das Amt als anrechenbares Einkommen betrachtet und was nicht. Denn zunächst steht es dem Sponsor von sozialen Erleichterungen zu, zubestimmen, bei wem seine Erleichterungen greifen.

Sobald wir diese Verwaltungshandlungsgrundlage lesen können, können wir spontan entscheiden, ob sie gegen geltende Rechte verstößt.

Und falls nicht, befragen wir halt ein dafür zuständiges Gericht.

Gruß aus Berlin, Gerd