Stipendium und Werbungskosten

Hallo

Mal angenommen, der X hat für ein Auslandsstudium ein Stipendium von ca. 13500 Euro bekommen. Dabei gliedert sich das Stipendium in

  • Flugkosten,
  • Studiengebühren, sowie in
  • einen Zuschuss zu den allgemeine Lebenshaltungskosten.

Da X während seines Auslandsstudiums einiges an Ausgaben hatte (Studiengebühren, doppelte Haushaltsführung, etc.), reicht er für das fragliche Jahr bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt erkennt dem X Werbungskosten in Höhe von ca. 14500 Euro an, zieht hiervon jedoch das von X erhaltene Stipendium in voller Höhe wieder ab, so dass letztlich nur ein minimaler Betrag von ca. 1000 Euro als Verlustvortrag verbleibt.

X wundert sich und fragt sich, ob dem Finanzamt hier nicht ein Fehler unterlaufen ist. Er meint nämlich gelesen zu haben, dass der Teil des Stipendiums, der zur Deckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten dient, nicht mit den Werbungskosten aufgerechnet werden darf.

Was meint ihr zu diesem rein hypothetischen Fall?

Danke und viele Grüße

Hi,

das kommt nicht so häufig vor. Deshalb gibt es dazu auch nicht zahlreiche Rechtsprechung. Ich habe nur gefunden, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 09.11.1976 - VI R 139/74 entschieden hat, dass zwischen einem nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei gewährten Stipendium für Studienzwecke und den Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, regelmäßig ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang i. S. von § 3 c EStG besteht.

Schau dir mal § 3c EStG an
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__3c.html

Im Ergebnis hat das Finanzamt also recht.

Schöne Grüße
C.