Hallo Forum!
Betrachte man folgenden Fall:
Zur Situation:
Jemand erhält ein Stipendium von einem Begabtenförderungswerk. Es ist ein Vollstipendium ohne Rückzahlung. Er wohnt weit von seinen Eltern entfernt am Studienort. Der Hauptwohnsitz ist am Studienort. Er ist noch unter 25 Jahre alt. Er erhält den Höchstsatz für das Stipendium, da weder Mutter noch Vater genug verdienen, um Unterhalt zahlen zu müssen. Dazu kommen noch 164 EUR Kindergeld, die monatlich vom Konto der Mutter überwiesen werden, da aufgrund eines weiteren Kindes das Amt nicht direkt auf das Konto des Stipendiaten überweisen kann.
Seit dem 01.01.2009 gilt ein neues Wohngeldgesetz. Der Stipendiat ist dadurch wohngeldberechtigt. Die Formulierung aus dem alten Gesetz bzgl. der „vorübergehenden Abwenseheit vom Familienhaushalt“ ist entfallen. Es wurde dementsprechend Wohngeld beantragt und ab dem 1. Januar 2009 gewährt.
Erstes Problem:
Das Amt hat bei der Berechnung der Wohngeldhöhe zum einen 50% des Stipendiums vom Begabtenförderungswerk als Einkommen angerechnet. Dies ist korrekt und leicht aus dem neuen WoGG ersichtlich. Zudem wurde jedoch das Kindergeld in voller Höhe als „sonstige Einkunft“ als Einkommen angerechnet.
Letzteres verwirrt mich. Überall lese ich, dass Kindergeld NICHT als Einkommen beim Wohngeld angerechnet wird. Aber meist finde ich diese Aussage für den Fall, dass der Wohngeldempfänger das Kindergeld nicht für sich selbst, sondern für seine eigenen Kinder bezieht. Für den von mir beschriebenen Fall gibt es kaum brauchbare Informationen.
Sollte das Amt korrekt entschieden haben, kann dann der Kürzung des Wohngelds entgegen gewirkt werden, indem die Kindergeldüberweisung seitens der Mutter in Zukunft einfach unterbleibt? Unterhalt müssen die Eltern nämlich aufgrund ihres geringen Einkommens beide nicht bezahlen. Ich dachte, das Kind habe jedoch grundsätzlich den Anspruch zumindest auf das Kindergeld. Die Wohngeldstelle scheint diese Zahlung in Höhe von 164 EUR trotz umfangreicher Nachweise über den Weg des Kindergeldes von der Familienkasse über das Konto der Mutter auf das Konto des Stipendiaten wohl als Unterhalt oder etwas ähnliches zu werten.
Zweites Problem:
Durch das Stipendium und das Wohngeld käme der Stipendiat zusammen auf mehr als 7.680 EUR Einkommen pro Jahr. Zählt das Wohngeld mit als Einkunft in diese Berechnung hinein? Auf Websites zum Kindergeld finde ich nirgendwo eine Information dazu, ob Wohngeld als Einkommen gezählt wird und demnach zum Verlust des Kindergelds führen könnte. In diesem Fall würde die eine Leistungs des Staates ja die andere aufheben und der Stipendiat könnte sich aussuchen, was er lieber bekommen möchte, Wohngeld oder Kindergeld. Klingt unlogisch für mich.
Mich überfordert dieses Problem nun schon mehrere Tage. Die Suche bei Google und in Foren hat mich nur noch mehr verwirrt. Ich würde mich sehr über Hilfe freuen. Die durch das neue Wohngeldgesetz vom 01. Januar 2009 entstandene veränderte Konstellation aus Stipendium, Wohngeld und Kindergeld wurde bisher kaum in Foren diskutiert.
Grüße,