Stolperstein Berufsgenossenschaft ?

Ich war schon vor 22 Jahren selbstständig als mobile Frieseurin und hatte ständig Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft gehabt, da ich nicht einsah , das ich bezahlen müsse , da ich kein Geschäft hatte.Trotzdem mußte ich bezahlen. Nachdem ich nach 10 Jahren Selbstständigkeit eine Familie gegründet hatte und den Job an den Nagel gehängt habe , habe ich nachträglich noch eine Prüfung meiner Bücher von der Berufsgenossenschaft gehabt. Nach mehrmaligen Nachfragen habe ich dann gehört , das ich nie hätte bezahlen müssen ,da ich ja kein Geschäft hatte, aber froh sein konnte , nicht noch Strafe zu bezahlen, weil ich die Zahlungen ständig heraus gezögert habe und Veto eingelegt habe.
Nun möchte ich wieder auf dem mobilen Weg meine Selbständigkeit bestreiten. Muß ich wieder damit rechnen das die ohne Umschweife mein eventuelles Veto ablehnen und ich umsonst bezahlen muß , oder gibt es irgend etwas , was ich nicht berücksichtigt habe ? Wer kann mir helfen ?
Liebe Grüße an alle sendet petieZ

Hallo, da schon spät *gääähn* … siehe Satzung der zuständigen BG hier http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/O… §§ 50+51

MfG

Hallo,
vielen Dank für den Link. Ich denke das alle drei Punkte erfüllt sein müssen , oder ?
Liebe Grüße sagt petieZ

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