Liebe/-r Experte/-in,
wie heißt es, raumfähre an Houston, wir haben ein
Problem.
Als ich vor 25 Jahren meine erste Kreditkarte (
Mastercard, Eurocard) benutzt habe galt folgende
Regelung. am 23. des Monats bekam ich meine Abrechnung,
konnte prüfen ob alles in Ordnung war und bei Bedarf die
Auszahlung stoppen, wenn etwas nicht stimmte.
Jatzt hatte ich eine Abbuchung von ca 200 Euro, die
ungerechtfertigt war. Allerdings bekomme ich die
Abrechnung am 25. des Monats und die Abbuchung war schon
am 24. erfolgt. Ich hatte Mühe nach über 2 Monaten das
Geld zurückzufordern.
Wenn man mir 5000 Euro so gestohlen hätte, würde ich
Sozialhilfe beantragen müssen, ich habe an den
Ombudsmann der Banken geschrieben, daß solche Sachen
absolut riskant sind, man kann mir das Konto leerräumen,
ohne daß ich mich wehren kann.
Frage. Gilt eigentlich mein alter Vertrag von früher
noch,( nie eine Änderung erhalten) und was kann ich tun
um solches künftig zu verhindern?
Danke für die Hilfe im voraus.
Hallo,
erstmal danke für Ihre Anfrage. Die Gesetze im Bankenwesen haben sich in den letzen 25 Jahren ständig geändert. Diese ,Gängster" machen eh was sie wollen. Aber an Ihrer Stelle würde ich SOFORT den kompletten Betrag der abgebucht wurde ZURÜCK buchen. Das geht innerhalb 6 Wochen immer. Dann müssen Sie lediglich die gerechtfertigen Beträge nochmals überweisen. Das kostet wohl ein paar Gebühren, aber von den 200 bleiben mindestens noch 1paar und neunzig. Oder Sie teilen denen, die abbuchen dürfen in Kurzform mit, dass sie noch einmal abbuchen sollen. Jedenfalls haben Sie so 99 % Ihres Geldes wieder auf dem Konto. und…ich würde die Bank wechseln…es sind zwar alles Ganoven, aber manche eben weniger…´Hoffe Ihnen geholfen zu haben. Schönen Abend mfg sk.
Vielen Dank erstmal,aber ich hatte ja erst nach der Abbuchung dieMitteilung,daßetwas nicht in Ordnung war.
ich habe beantragt,per Rechner dieAbbuchungen einsehenzukönnen,sowie sie auflaufen.
Vielen Dankfürihren Tip.
Karl,genannt Moordruide