Störer des Hausfriedens im Miethaus

Hallo!

Folgender Fall:

Eine ältere Dame (Rentnerin), nennen wir sie „A“ wohnt in
einem 5-Parteien-Miethaus in dem es bislang ruhig und freundlich zuging.

Nun ist vor einigen Monaten eine andere ältere Dame „B“
hinzugezogen, die einen Mieter nach dem anderen „belästigt“.

Eine nette ausländische Familie wurde mit Briefen bombardiert
und aufs übelste beschimpft.

Nun, nach Wochen, ist die o.g. Dame „A“ dran. Sie erhält
ebenfalls Briefe, die Beleidigungen und Beschimpfungen enthalten. (Eine
Nachfrage bei der Polizei, wie man damit umgeht, wurde abgetan mit den Worten,
dass „B“ wohl krank sei, dass man gegen so etwas seitens der Polizei nicht
machen kann.)

Dass „A“ möglicherweise psychisch krank ist, vermuten
einige. Nur hat sie keine Angehörigen, die ihr „Hilfe“ anbieten könnten.

Die Vermieterin, die mit im Haus wohnt, sitzt die
Angelegenheit aus. Lediglich mündliche „Verwarnungen“ gab es.

Nun die Fragen:

Welche Möglichkeit hat man, gegen einen solchen „Störer des
Hausfriedens“ vorzugehen?

Hat nicht der Vermieter die Möglichkeit einer Art „Abmahnung“,
weil z.B. gegen die Hausordnung verstoßen wird?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Hat er generell -> https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-des-psychisch-kranken-mieters-wegen-ruhestoerung-belaestigung_025126.html

Wobei es sehr auf den Einzelfall ankommt und das Gericht durchaus auch anders entscheiden kann, so wie hier: http://www.berliner-mieterverein.de/recht/bgh/bgh0451.htm

Kann man sich nicht einfach sagen: „Es gibt zwei Kategorien von Leuten. Die einen können mich mal, und den anderen erlaube ich noch nicht mal das“, wobei die Dame B zu Letzteren gehört? Für Briefe gibt es die Rundablage, wo man sie ungeöffnet hinbefördern kann. Eine Möglichkeit wäre natürlich auch, für die Dame beim Gericht eine Betreuung anzuregen, wenn es keine Verwandten gibt. Um sich von jemandem beleidigen zu lassen, sollte der Betreffende schon satisfaktionsfähig sein…

Hallo,

meine Antwort zielt in die gleiche Richtung wie armin_diedrichs - macht sie denn irgendwas anderes außer Briefe schicken? Briefe kann man wunderbar ignorieren, bzw. gar nicht erst öffnen.

Wenn sich die restliche Hausgemeinschaft einig ist, dann ist es um so leichter, das einfach zu ignorieren. Sollte es allerdings auch andere Aktionen geben und ernsthaft die geistigen Fähigkeiten der Dame in Frage gestellt sein, dann wird hier immer der Rat gegeben, sich an den sozial-psychologischen Dienst der Stadt zu wenden (eine Beratung ist zumindest drin).

Grüße
Siboniwe

Hallo!

Vielen Dank für die Antworten.

In der Theorie ist es manchmal einfach, „Dinge“ zu ignorieren.
Aber…Dame A…80 Jahre…ein immer herzensguter Mensch, freundlich zu jedem und an jeglichem Frieden interessiert…wird zur Zielscheibe einer „verwirrten“ Dame…wird beschimpft, bedroht und belästigt…das perlt nicht so einfach ab, sondern sorgt eher für schlaflose Nächte etc.

Wer wird wie tätig? Meist dann jemand, wenn wirklich mal was passiert.

Und…ja…der anderen älteren Dame B sollte auch geholfen werden, weil sie vielleicht gar nicht richtig merkt, was sie da treibt. Aber wer „kümmert“ sich?

Gar nicht einfach…

Hallo,

das hat doch Siboniwe schon geschrieben: der sozialpsychiatrische Dienst.

Es ist allerdings nicht gesagt, dass der wirklich etwas machen kann. Wenn Frau B sich nicht helfen lassen will, kann man sie nur unter sehr begrenzten Bedingungen dazu zwingen. Aber einen Versuch ist es wert, und evtl. hilft es Frau A auch schon, Rat von dort zu bekommen, um das Verhalten von Frau B besser einschätzen zu können.

Viele Grüße,

Jule

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Gemau daswollten wir ja wissen, ob außer Briefeschreiben noch weiteres passiert ist… Und neben dem genannten sozialpsychiatrischen Dienst kann man eben auch das Betreuungsgericht darauf hinweisen, daß ein möglicher Fall vorliegt, das dann mit Abklärung und Einleitung eines Verfahrens die weiteren Dinge initiiert:

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Moin,

mit der vorgeschlagenen Anregung eine Betreuung zu erwirken sollte man seeehr vorsichtig sein!

Wenn die Menschen in der Betreuung sind, haben sie kaum eine Chance wieder herauszubekommen.

Leider kenne ich nur zwei Betreuungen, beide laufen völlig verquer!

Es ist dann nur möglich über die Betreuungsgerichte irgendetwas zu retten, aber …

Wenn ich das schreiben würde, was ich weiß, hätte ich vermtl. eine Klage am Hals.

Es ist schwierig gegen die Parteien, die zusammenarbeiten anzukommen. Jeder deckt jeden!

Gruß Volker

Wenn es sich auf Briefe beschränkt, kann man es meist nur hinnehmen. Für spätere Schritte sollte man sie vielleicht in einem Karton sammeln (Datum dazuschreiben).

Ansonsten kann man nur dazu raten, stets freundlich zu bleiben (nicht übertrieben), zu grüßen (ohne jede Ironie) und vorerst gegenseitige Besuche in der Wohnung freundlich aber bestimmt ablehnen.

Wenn die Dame selber merkt, dass sie allein bleibt, ist es sehr schmerzlich für sie. Wenn sie es nicht mehr merkt, verdient sie Mitleid und darf (einfach) nicht mehr ernst genommen werden.

Wenn die Vermieterin in den „leisen“ Schmähbriefen keine Störung des Mieterfriedens erkennt oder keinen vermeindlichen mietvertraglichen Verstoß der B gegen die Hausordnung verfolgt, können die belästigten Mieter das entweder ignorieren, den sozialpsychiatrischen Dienst auf den Fall aufmerksam machen oder umziehen.
Sich nicht angepasst oder erwartbar zu verhalten, ist keine Mieterpflicht und berührt das bestehende Mietvertragsverhältnis der B nicht.

G imager