Störkaviar

Liebe wer-weiss-was Freunde! Mit dem Störkaviar in der Glasdose mit Deckel 50 gr. im Handgepäck möchte ich ins Flugzeug einsteigen, das fliegt innerhalb Deutschlands. Ist es erlaubt? Es wäre ein Albtraum-Erlebnis für mich, wenn man bei der Kontrolle meinen teuren Störkaviar mir wegnimmt. Danke!!!

Kein Problem.

Hi,

der Zoll schreibt auf seiner Seite

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass durch die artenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere und Pflanzen sowie Teile von ihnen und daraus oder damit hergestellte Erzeugnisse (z.B. Stör-Kaviar, Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin und Nahrungsergänzungsprodukte) erfasst werden.

Sollte es also zu einer Kontrolle durch den Zoll kommen, aus welchem Grund auch immer, könnte es ein Problem werden.

De-facto wird man aber innerdeutsch nicht wirklich kontrolliert. Und selbst eine gute (russische) Freundin von mir, hat ungefragt entsprechenden Kaviar (mehrere Dosen) durch den Zoll „geschmuggelt“ und mir auf den Tisch gestellt mitsamt einer Flasche guten Vodkas …

Allerdings ist der Zoll auf internationalen Flügen nun … kontrollwütiger :wink: Meine Duty Free Tüte wurde nach meinem Urlaub kontrolliert (vor 2W) und nachdem sich rausgestellt hatte, dass es nur Schokolade ist, wurde ich mit ein paar Zusatzfragen „entlassen“. Der ausländische Reisende hinter mir hatte dieses Glück nicht. Er musste in HAJ mit den entsprechenden Herren mitgehen …

Gruß
HH

Hi,

Auf einem innerdeutschen Flug? Da müsstest du schon vorher irgendwie auf deren Radar gekommen sein (weil sie z.B. einen Schmugglerring überwachen und dann zuschlagen). Aber mit einer Dose Kaviar im Gepäck wird das wohl kaum der Fall sein. Und selbst wenn ist es mit einer 50g Dose auch kein Problem:

Kaviar vom Stör

Aufgrund der Gefährdung aller Störarten ist die Einfuhr von Kaviar
verboten. Für die Ein- oder Ausfuhr von Kaviar des Anhang B der
EG-Artenschutz-Verordnung zum persönlichen Gebrauch wird gemäß Art. 66
Abs. 6 der VO (EG) Nr. 865/2006 eine Freimenge von 125 Gramm je Person in einzeln gekennzeichneten Behältern gewährt. Zoll online - Lebens- und Futtermittel

Gruss
K

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yep, die Wahrscheinlichkeit dafür ist nicht 0 …

oh, da hab ich mich im UP verlesen. Ich hatte 500gr gelesen …

Hallo,

das ist kein Problem.

Selbst bei einer Einfuhr in die EU fällt Störkaviar nicht unter die wg. Seuchenverdacht verbotenen Güter - wie Fleisch, Milch, Käse etc.

Aber: Aus Artenschutzgründen sind max. 125g pro Person für den persönlichen Verbrauch erlaubt.

Bei innerdeutschen Flügen fällt nichts von alledem an. Der Kaviar ist hier sicher.

Gruß
Christian