Stornierbares Flugticket

Hallo Freunde,
bei der Suche nach einer preisgünstigen Flugreise ist mir aufgefallen, daß
nicht stornierbare Tickets
angeboten werden. Das ist m. E. unmöglich; denn niemand kann mich daran hindern, einen gebuchten Flug zu stornieren, wenn etwas Schlimmes passiert - Unfall usw.! Gemeint ist wohl, daß man derartige Tickets nicht zurückerstattet bekommen kann und evtl. verfallen lassen muß!?
Das widerspricht aber einigen BGB-Gesetzen und bekanntgewordenen Gerichtsurteilen. Ich verstehe nicht, wieso eine Fa. mit verbotenen Produkten handeln kann ohne daß der Gesetzgeber bzw. die Gewerbeaufsicht eingreift. Kann es sein, daß niemand die Einhaltung der Gesetze überwacht, wie es etwa die Polizei mit den Autofahrern macht?
Gruß!
Friedrich

PS. Ich weiß, daß man sich dagegen versichern kann, empfinde das aber als Unterstützung des Unrechts.

Abend,

sry, mir ist nicht klar, worauf du hinaus möchtest.

Wenn man nichts selbst tun kann, sind da noch die Verbraucherverbände, die regelmäßig gegen Wettbewerbsverstöße klagen, und die berühmte Schar der Abmahnanwälte - wenn man mal nicht auf unlautere Wettbewerber schimpft, dann zB ja gern auf die genannte Schar.

Was man außerdem immer tun kann: sich selbst informieren. Und vor allem: nicht übersehen, dass der Verbraucher den Vertrag im Grundsatz immer noch bewusst eingeht. Wenn er sich nicht informieren, aber trotzdem paktieren will, dann hat er halt ein Problem.

Wenn du willst, kannst du aber gern mal Beispiele nachschicken.

Grüße
KK

Hi,

nicht der „Händler“ verkauft die Tarife als „nicht stornierbar“ sondern die Airlines. Fast jede Fluggesellschaft hat Tickets mit dem Vermerk „non refundable“ im Portfolio d.h. man bekommt bei Stornierung lediglich ein paar ungenutzte Steuern zurück.

Nun gibt es neuerdings ein Gerichtsurteil welches die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, im Stornofall ihren Schaden nachzuweisen und darüber hinaus bezahlte Beträge zu erstatten. In der Praxis wird das zur Zeit nur durch sehr hartnäckiges Nachhaken und/oder Einschaltung eines Rechtsanwaltes passieren. Dazu sind die Nonref-Tickets eine viel zu gute Einnahmequelle für die Airlines.

http://www.vzb.de/flugstorno-rueckzahlung
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/airline-muss-flu…

Bye
Rolf

Die Rechtslage scheint klar zu sein, und trotzdem wird lfd. dagegen verstoßen. Ich habe sogar „nicht stornierbare“ Fährtickets bei großen Internat. Fährgesellschaften gefunden und empfinde das als große Rechtsunsicherheit! Auch Streitigkeiten mit
Reiserücktrittsversicherern
bei Stornofällen soll es schon gegeben haben.
Gruß!
Friedrich

Hi Friedrich,

da bin ich voll bei Dir aber so lange das nicht häufiger durchgeklagt wird, machen die Leistungsträger was sie wollen. Und durchgeklagt wird es selten weil es sich häufig um geringe Beträge handelt.

Das eine RRV nicht gezahlt hätte weil das Ticket nicht erstattbar ist, wäre mir neu. Das wäre dann aber ja auch ein Problem der RRV gegenüber der Airline und nicht ein Problem des Kunden.

bye
Rolf