Stornierte Bestellung

Hallo,

ich habe vor mehreren Wochen etwas aus den USA bestellt, da aber nach langer Zeit keine Ware bei mir ankam und es auch nicht möglich war die Bestellung zu verfolgen habe ich die Bestellung storniert und mein Geld zurück erhalten, da ich und der Versender davon ausging das es irgendwo verloren gegangen sei.

Nun aber kam das Paket doch noch bei mir an, muss ich das Paket nun zurück schicken oder den Versender darüber informieren das ich das Paket doch noch erhalten habe? Da ich mir schon eine Ersatzlieferung für das Paket zuschicken lassen habe, kommt ein Nachzahlen von meiner Seite aus nicht in Frage.

Müsste ich im Falle eines Zurückschickens die Kosten selbst tragen und wenn ja, wie sieht es Rechtlich aus wenn ich einfach darüber Stillschweige, die Ware behalte und den Versender nicht darüber informiere?

Ich weiß das es nicht die Feine englische Art wäre, aber ich bin nicht bereit für etwas aufzukommen wofür ich nichts kann.

Ich würde mich über Antworten freuen,

Gruß.

Nun aber kam das Paket doch noch bei mir an, muss ich das
Paket nun zurück schicken oder den Versender darüber
informieren das ich das Paket doch noch erhalten habe.

Das verlangt deine angesprochne „feine englische Art“ einfach.

Da ich mir schon eine Ersatzlieferung für das Paket zuschicken lassen
habe, kommt ein Nachzahlen von meiner Seite aus nicht in Frage.

Richtig, wenn das Versehen beim Absender enstand.

Müsste ich im Falle eines Zurückschickens die Kosten selbst
tragen und wenn ja, wie sieht es Rechtlich aus wenn ich
einfach darüber Stillschweige, die Ware behalte und den
Versender nicht darüber informiere?

Das wäre nicht die unten zitierte feine englische Art, zudem der Versender doch alles unternommen hat und sogar ein Ersatzpaket geliefert hat. Das sollte man zurückgeben.

Wer die Kosten trägt? Na, das kommt auf das moralische Gewissen an, man kann sich auch ganz dumm stellen…

Ich weiß das es nicht die Feine englische Art wäre, aber ich
bin nicht bereit für etwas aufzukommen wofür ich nichts kann.

Das weiter zu beurteilen kann ich leider nicht kommentieren.

Ich würde mich über Antworten freuen,

Gruß.

Hallo und danke für deine schnellen Antworten.

Ich bin mir bewusst das es eigentlich angemessener wäre den Versender darüber zu informieren, aber da dies wie gesagt nun schon viele Wochen zurück liegt und wir beide davon ausgingen das die Bestellung irgendwo verloren gegangen wäre hatte ich mir eine „Ersatzlieferung“ zuschicken lassen.

Das bedeutet aber nicht das es sich um die selbe Bestellung handelt, ich habe später also eiene neue Bestellung aufgegeben da mir der Versender ja die Kosten für die erste Bestellung Rückerstattet hatte.

„Ersatzlieferung“ deshalb, weil ich das Rückerstattete Geld dazu genutzt habe eine neue Bestellung aufzugeben und dadurch nicht mehr zur Verfügung steht. Ich habe quasi in Annahme das die erste Bestellung nie bei mir ankommen würde dem Versender eine neue Chance gegeben mein Geld zu erhalten und ich dafür die Ware.

Meine Frage zielt daher weniger auf den moralischen Aspekt an sondern mehr auf die Rechtlichen belange. Also ob ich dazu verpflichtet bin den Versender darüber zu informieren und falls ja was dies für Rechtliche konsequenzen für mich hätte wenn ich dies nicht getan hätte und der Versender doch noch irgendwie erfährt das die Bestellung bei mir angekommen ist.

Da es sich ja um eine Bestellung aus den USA handelt bin ich mir nicht mit den Rechtlichen Sachen sicher.

Danke für weitere Antworten.

Gruß

Sicher wirst du nicht an die USA augeliefert. Was du jezt noch machst liegt ganz an dir.

Wenn du nichts mehr macht kann es aber schädlich sein, wenn man mal ein B2 Visum beantragen muss. Denn sowas vergisst man auch in den USA nicht.

Warum nimmst du nicht Kontakt via eMail mit dem Versender auf? Oder hapert es nur an den Sprachkenntnissen? Dann schreib deutsch, du wirst dich wundern wie viele in den USA deutsch verstehen.

Gruß

Danke noch mal für deine Antwort.

An den Sprachkentnissen hapert es nicht nein, aber wenn ich jetzt deswegen mit dem Versender in Kontakt trete weiß dieser ja das ich die verloren geglaubte Ware doch noch erhalten habe und wird vermutlich bei einer Rücksendung erwarten das ich die Versandkosten übernehme, welche nicht gerade niedrig ausfallen würden.

Nur deswegen, bin ich am überlegen darüber Stillzuschweigen und höhstens die Kosten zu übernehmen wenn sich der Versender selbst meldet, außer natürlich wenn ich Gesetzlich dazu verpflichtet bin ihn darüber zu informieren, die Frage wurde noch nicht geklärt?!

Gruß.