Stornierung bei Werkvertrag - Brille stornieren

Folgende Frage:

Die Bestellung einer Brille ist doch rechtlich ein Werkvertrag, oder? Wenn diese nun 2 Tage nach der Bestellung doch noch storniert werden soll, wie sieht’s dann rechtlich aus? Die normale „Bearbeitungszeit“ liegt bei ca. einer Woche…

Danke,
n.

Hallo,

Die Bestellung einer Brille ist doch rechtlich ein
Werkvertrag, oder? Wenn diese nun 2 Tage nach der Bestellung
doch noch storniert werden soll, wie sieht’s dann rechtlich
aus? Die normale „Bearbeitungszeit“ liegt bei ca. einer
Woche…

Verträge sind zu halten. Mir wäre keine rechtliche Grundlage bekannt, die einen Rücktritt rechtfertigen würde.

Gruß

S.J.

Guten Tag,

Hi,

versetze dich einfach in die Lage des Optikers.

Der hat vermutlich längst deine Gläser bestellt, und diese sind vermutlich auch schon in der Fertigung. Das bedeutet, dass der Optiker schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr die Möglichkeit hat, die Fertigstellung der Gläser zu stoppen.

Zudem ist eine Brille in jedem Fall eine Sonderanfertigung, daher ist eine Stornierung / ein Rücktritt vom kauf nicht ohne Weiteres Möglich.