Stornierung Beurkundung ETW

Es handelt sich um den Kauf einer Eigentumswohnung. Die Beurkundung wurde am 29.09.11 vollzogen. Kann der Käufer diese Beurkundung rückgängig machen 7 stornieren 7 widerrufen ? Wenn Ja in welcher Form und in welcher Frist. Gibt es andere Möglichkeiten der Auflösung ?

Hallo,

Kann der Käufer diese
Beurkundung rückgängig machen 7 stornieren 7 widerrufen ?

Mit welcher Begründung? „Nur so“ geht sicher nicht.

Wenn
Ja in welcher Form und in welcher Frist.

Ein vertrauensvolles Gespräch mit der Notarin dürfte Klarheit bringen.

Gibt es andere
Möglichkeiten der Auflösung ?

Einvernehmliche Regelung mit der anderen Vertragspartei.

Gruß
Jörg Zabel

Es gibt KEIN allgemeines Rücktrittsrecht für Immobilienverträge. Nach der Beurkundung ist der Vertrag rechtskräftig.
Ein Rücktritt kommt nur in Frage, wenn der Verkäufer einverstanden ist oder ein Fall arglistiger Täuschung (die aber nachgewiesen werden muss) vorliegt.
Eine geplatzte Finanzierung berechtigt nicht zum Rücktritt.