Hallo, was ist bei einer Stornierung einer Ausgangsrechnung, aufgrund eines Kundenwunsches, zu beachten? Ist es ausreichend die Rg. zu stornieren oder muß eine Gutschrift erfolgen? Die Rechnung wurde neu fakturiert mit Entsprechung des Kundenwunsches, außerdem wurde die „falsche“ Rg. vom Kunden zurückgegeben.
Hi !
Für die Buchhaltung gilt die Maxime „Keine Buchung ohne Beleg“. Da die falsche Rechnung ja sicherlich schon in der FiBu erfasst war, muss nun zuerst eine Storno-Rechnung (auch Gutschrift genannt) geschrieben und verbucht werden. Anschließend kann die neue Rechnung geschrieben und verbucht werden.
Bei kleineren Unternehmen, wo die Buchhaltung nur einmal im Monat oder gar nur quartalsweise erfolgt, kann sicherlich die ursprünglich fehlerhafte Rechnung einfach ausgetauscht werden.
BARUL76