Pacta sunt servanda
Hallo,
ich habe per E-Mail eine private Ferienwohnung in Italien ab
dem 3. September 2011 gebucht, die ich jetzt sehr kurzfristig
(drei Wochen vorher) stornieren möchte. Kann ich das tun, ohne
dass der Vermieter eine Stornogebühr verlangt?
Nein.
Hat die Reservierung dann überhaupt Güligkeit?
Ja.
Gegenfrage: Wie würdest Du die Lage einschätzen, wenn Du die Reise, wie geplant angetreten hättest und Dir der Vermieter bei Ankunft in Italien erzählt hätte, dass es ja gar keinen Vertrag gäbe und er Dir die Wohnung daher nicht überlässt?
Ich denke, hier wird versucht sich durch juristische Winkelzüge vor den vertraglichen Verpflichtungen zu drücken.
Ein Vertrag bindet alle Vertragsparteien. Man kann nicht nur die Rechte daraus reklamieren sondern muss auch zu seinen Pflichten stehen.
Zur Ursprungsfrage: Ja, es ist ein Vertrag entstanden. Von beiden Vertragsparteien wurde der Wille geäußert den Vertrag zu schließen. (http://de.wikipedia.org/wiki/Willenserkl%C3%A4rung). Und es gilt Pacta sunt servanda (http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda).
Nun stellt sich die Frage, ob dem Vertrag deutsches oder italienisches Recht zu Grunde liegt. Für deutsches Recht wäre http://dejure.org/gesetze/BGB/651i.html anzuwenden. Keine Ahnung, wie das in Italien geregelt ist. Da die Verbraucherrechte in der EU aber weitestgehend harmonisiert sind, wird es nicht grundlegend anders geregelt sein.
Gruß
S.J.