ein Saal eines Restaurants wurde für ein Fremdveranstaltung vor 2 Monaten gebucht. Die Veranstaltung findet so wenig Zuspruch,dass sie vom Veranstalter abgesagt wird.
Wieviel darf der Gastronom für den ausgefallenen Umsatz als Entschädigung einfordern? Wie weit vorher hätte eine Stornierung erfolgen müssen, um kostenfrei zu bleiben?
Hallo Tommy,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Wir buchen Veranstaltungen nur mit langfristigen Verträgen, in denen diese Dinge geregelt sind. Das betrifft aber keine Gastronomen.
Sorry also!
granny
sorry,
ich war jetzt so lange nicht da. Ich hoffe, du hast schon eine Antwort. Wenn nicht, dann melde dich noch mal
ilona
sorry,
ich war jetzt so lange nicht da. Ich hoffe, du hast schon eine
Antwort. Wenn nicht, dann melde dich noch malilona
Hallo Ilona,
vilene Dank für Deine Meldung.
Ich bin jetzt insofern informiert, dass für den Umsatz keine Entschädigung erhoben werden kann, höchstens für den zu erwartenden (ausgefallenen) Gewinn, der aber widerrum vom Vermieter des Saales im Streitfalle zu belegen wäre - richtig?!
Gibt es für solche Fälle Stornierungsfristen oder müßte dies vertraglich vorab festgelegt worden sein?
Die Frage brennt nicht unter den Nägeln, da es ja immerhin noch den Weg eines netten Gespräches gibt.
Danke für Deine Mühe.
Beste Grüße TOMMY
Hallo Granny,
Danke dennoch für die Nachricht.
Es läßt sich ja auch alles mit netten Gesprächen regeln.
Beste GRüße
TOMMY