Hallo,
ist es möglich von einer Verbindlichen Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs zurückzutreten?
Wenn ja, wie lange kann ich die Bestellung stornieren?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Peter
Hallo,
ist es möglich von einer Verbindlichen Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs zurückzutreten?
Wenn ja, wie lange kann ich die Bestellung stornieren?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Peter
ist es möglich von einer Verbindlichen Bestellung eines
gebrauchten Kraftfahrzeugs zurückzutreten?
Hallo Peter,
was denn nun? Verbindlich wie im Text oder unverbindlich wie in der Überschrift?
Grüße
Ulf
es heißt VERBINDLICHE Bestellung nicht wie in der Überschrift UNVERBINDLICH
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Peter!
Zum ersten stellt sich die Frage ob die Bestellung nun unverbindlich oder verbindlich ist (kommt aus Überschrift und Text nicht hervor)
Bei einer unverbindlichen Bestellung, kannst du ohne weitere Bedenken einfach aussteigen. Im Grunde kann dir hierbei nichts passieren, da dmu ja mit einer unverbindlichen Bestellung nur Interesse zeigst, aber keine Kaufabsichten vermuten lässt.
Ist die Bestellung verbindlich gemacht, muss man beachten in welcher Form. Ist die Bestellung schriftlich in Form eines Vertrages (Bestellformular) getätigt worden, musst du dich über die Vetragsbestimmungen informieren. Stehen auf dem Bestellschein keine Bedingungen drauf, schau im Laden nach ob etwas aushängt.
Bei einem mündlichen Vetrag hast du bessere Chancen einfach auszusteigen, da man keine schriftlich beweisbaren Daten von dir Speichern konnte (sofern du keine Unterschrift geleistet hast). Hierbei steht es nun Wort gegen Wort.
Also bevor du weitere Schritte tätigst, sammle alle Formulare, Dokumente etc zusammen die mit der Bestellung in Verbindung stehen und lies dir alles genau durch.
In der Regel solltest du bei einer Bestellung (kein Kaufvertrag!!!) ohne Probleme aussteigen können.
Ich hoffe ich habe dir geholfen!
mfg georg
PS. Ach ja. Solltest du einen echten Kaufvertrag ausgehandelt haben, hast du ein allgemeines Rcktrittsrecht von 1 Woche, ohne Angabe von schwerwiegenden Gründen. DSabei muss der Rücktritt aber schriftlich sein!!!
PS. Ach ja. Solltest du einen echten Kaufvertrag ausgehandelt
haben, hast du ein allgemeines Rcktrittsrecht von 1 Woche,
ohne Angabe von schwerwiegenden Gründen. DSabei muss der
Rücktritt aber schriftlich sein!!!
Hallo Georg,
das untersetze bitte mal. Oder hast du das beim Pilze Sammeln gefunden?
Grüße
Ulf
Hallo
Ich weiß nicht ob das in Deutschland auch so ist, aber in Österreich ist dieser Punkt im Konsumentenschutzgesetz abgesegnet. (1 Woche nach Vertragsabschluss mit schriftlicher Kündigung)
mfg georg
Ist die Bestellung verbindlich gemacht, muss man beachten in
welcher Form.
Eine erstaunliche Aussage, die weder nach deutschem noch österreichischem Recht haltbar sein dürfte.
Bei einem mündlichen Vetrag hast du bessere Chancen einfach
auszusteigen, da man keine schriftlich beweisbaren Daten von
dir Speichern konnte (sofern du keine Unterschrift geleistet
hast). Hierbei steht es nun Wort gegen Wort.
Das ändert aber nichts daran, dass man sich an den Vertrag halten muss. Auch Mündliches kann vor Gericht bewiesen werden. Und im Übrigen gilt für die Parteien eines Prozesses die Wahrheitspflicht.
In der Regel solltest du bei einer Bestellung (kein
Kaufvertrag!!!) ohne Probleme aussteigen können.
In der Regel wird genau das nicht möglich sein. Und eine Bestellung mündet ja regelmäßig in einen Kaufvertrag.
Ich hoffe ich habe dir geholfen!
Glaube ich nicht so.
PS. Ach ja. Solltest du einen echten Kaufvertrag ausgehandelt
haben, hast du ein allgemeines Rcktrittsrecht von 1 Woche,
ohne Angabe von schwerwiegenden Gründen. DSabei muss der
Rücktritt aber schriftlich sein!!!
Das halte ich für zweifelhaft; auch in Österreich dürfte so was nur für besondere Tatbestände wie den Fernabsatz gelten.
Levay
Hallo,
Ich weiß nicht ob das in Deutschland auch so ist, aber in
Österreich ist dieser Punkt im Konsumentenschutzgesetz
abgesegnet. (1 Woche nach Vertragsabschluss mit schriftlicher
Kündigung)
nix da:
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg01.ht….
Gleiches Prinzip wie in Deutschland, nur andere Frist. Also: Kein generelles Rücktrittsrecht.
Gruß,
Christian
Hey
wollt nur noch was zu meiner vorherigen Aussage ergänzen…
Das allgemeine Rücktrittsrecht gilt nur wenn der Vertrag ausserhalb der Geschäftsräumlichkeiten zustande kommt…
sorry
ansonsten hast du recht
mfg georg
Ist die Bestellung verbindlich gemacht, muss man beachten in
welcher Form.
Eine erstunliche Aussage die serwohl haltbar ist, da für die verschiedenen vertragstypen, sowohl in Österreich als auch in Deutschland unterschiedliche bestimmungen gelten. Z.B. gibt es für einige Geschäftdtätigkeiten eine gesetzlich vorgeschriebene Formpflicht, dh. der Vertrag muss schriftlich, mündlich oder vor Zeugen zustande kommen
Bei einem mündlichen Vetrag hast du bessere Chancen einfach
auszusteigen, da man keine schriftlich beweisbaren Daten von
dir Speichern konnte (sofern du keine Unterschrift geleistet
Schon gilt die Wahrheitsprlicht, aber mündliche Verträge sind im realen Geschäftsleben nicht so sicher wie schriftliche. Jedes Kind weiß doch, dass mündliche Verträge leichter zu Umgehen sind, und das ist tägliche Praxis in der Wirtschaft.
In der Regel solltest du bei einer Bestellung (kein
Kaufvertrag!!!) ohne Probleme aussteigen können.
Eine BEstellung muss nicht unbedingt in einen Kaufvertrag münden, da bei einer Bestellung immer noch eine Überlegensphase dabei ist. Auch bei kleineren Geschäften ist es die Regel, dass man bei einer Bestellung zurücktreten kann, da man keine Kaufversicherung abgegeben hat, dh. man hat nicht dezitiert gesagt, dass man kaufen möchte.
PS. Ach ja. Solltest du einen echten Kaufvertrag ausgehandelt
haben, hast du ein allgemeines Rcktrittsrecht von 1 Woche,
ohne Angabe von schwerwiegenden Gründen. DSabei muss der
Rücktritt aber schriftlich sein!!!
Die 1 Woche gilt nur bei Verträgen die nicht in den normalen Geschäftsräumlichkeiten zustande kommen, ansonsten hat man die Möglichkeit seine schwerwiegenden Gründe für den Rücktritt vorzulegen und kann somit unter Einwilligung beider Parteien oder nach Gerichtsentscheidung zurückzutreten.
Georg
Lieber Georg,
ein gut gemeinter Ratschlag: sprich mal Deine Professoren an. Wenn Du tatsächlich Betriebswirtschaft studierst, musst Du unbedingt an Deinem Rechtsverständnis arbeiten (ernsthaft!!).
Gruß
Ramona
Ist die Bestellung verbindlich gemacht, muss man beachten in
welcher Form.Eine erstunliche Aussage die serwohl haltbar ist, da für die
verschiedenen vertragstypen, sowohl in Österreich als auch in
Deutschland unterschiedliche bestimmungen gelten. Z.B. gibt es
für einige Geschäftdtätigkeiten eine gesetzlich
vorgeschriebene Formpflicht, dh. der Vertrag muss schriftlich,
mündlich oder vor Zeugen zustande kommen
Schriftform: Berufsausbildungsvertrag, Teilzeit-Wohnrechtevertrag, Bürgschaftserklärung, Verbraucherdarlehnsvertrag, Kündigung eines Landpachtvertrages, Kündigung eines Dienstvertrages, Darlehensvermittlungsvertrag.
Ich will nicht ausschließen, daß ich irgendeine Absonderlichkeit vergessen habe, aber bei all den genannten Verträgen bzw. Erklärungen kann ich mir keine Situation vorstellen, in der man von „BestellunG“ spricht.
Kurz: Bei Bestellungen ist die Schriftform nicht erforderlich.
Bei einem mündlichen Vetrag hast du bessere Chancen einfach
auszusteigen, da man keine schriftlich beweisbaren Daten von
dir Speichern konnte (sofern du keine Unterschrift geleistetSchon gilt die Wahrheitsprlicht, aber mündliche Verträge sind
im realen Geschäftsleben nicht so sicher wie schriftliche.
Jedes Kind weiß doch, dass mündliche Verträge leichter zu
Umgehen sind, und das ist tägliche Praxis in der Wirtschaft.
Sie werden dann nicht umgangen, sondern gebrochen. Daraus resultieren dann Schadenersatzansprüche. Das ist aber keine Frage der Sicherheit, sondern der Beweisbarkeit. Das ist ein erheblicher Unterschied.
In der Regel solltest du bei einer Bestellung (kein
Kaufvertrag!!!) ohne Probleme aussteigen können.Eine BEstellung muss nicht unbedingt in einen Kaufvertrag
münden, da bei einer Bestellung immer noch eine
Überlegensphase dabei ist.
Eine Bestellung mündet immer dann in einen Vertrag, wenn es kein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht gibt und wenn eine anderslautende Erklärung dem Empfänger nicht mindestens gleichzeitig mit der Bestellung zugeht. In der Praxis geht es immer um die gesetzlichen und vertraglichen Rücktrittsrechte. Eine Übelegensphase gibt es nicht.
Auch bei kleineren Geschäften ist
es die Regel, dass man bei einer Bestellung zurücktreten kann,
Das ist dann Kulanz und kein gesetzlicher Anspruch.
da man keine Kaufversicherung abgegeben hat, dh. man hat nicht
dezitiert gesagt, dass man kaufen möchte.
Eine Bestellung ist eine Willenserklärung und zwar dergestallt, daß man etwas kaufen will. Alles andere wäre eine unverbindliche Anfrage.
PS. Ach ja. Solltest du einen echten Kaufvertrag ausgehandelt
haben, hast du ein allgemeines Rcktrittsrecht von 1 Woche,
ohne Angabe von schwerwiegenden Gründen. DSabei muss der
Rücktritt aber schriftlich sein!!!Die 1 Woche gilt nur bei Verträgen die nicht in den normalen
Geschäftsräumlichkeiten zustande kommen, ansonsten hat man die
Möglichkeit seine schwerwiegenden Gründe für den Rücktritt
vorzulegen und kann somit unter Einwilligung beider Parteien
Das ist eine einvernehmliche Vertragsaufhebung (und kein Rücktritt) und die erfolgt völlig unabhängig davon, ob die Gründe schwerwiegend sind oder nicht.
Gruß
Christian
Schriftform: Berufsausbildungsvertrag,
Kündigung eines Dienstvertrages,
Hallo,
nicht einmal die. Berufsausbildungsverträge kommen formlos zustande, es
sollen nur die wesentlichen Inhalte nach dem Zustandekommen schriftlich
niedergelegt werden.
Kündigungen von Arbeitsverhältnissen bedürfen der Schriftform, meinem
Arzt oder Anwalt kann ich auch formlos lebewohl sagen.
Grüße
EK
Erklärung bitte…
Hallo Leute,
entsprechend meinem Verständnis kommt ein Vertrag zustande durch Angebot und Annahme. Mit allen daraus folgenden Rechten und Pflichten.
Die Form des Vertrages ist dabei „fast“ nebensächlich. Mal abgesehen von so Themen wie „Geschäfts- und Rechtsfähigkeit der Vertragspartner, Sittenwidrigkeit von Verträgen und auch eine vorgeschriebene Schriftform (wie bei Grundstücken etc.)“
Meines Wissens Bedarf es bei dem Kauf eines Autos nicht der Schriftform. Das bedeutet, dass der Vertrag auch durch ein mündliches Angebot und Annahme zustande kommt.
Bsp:
A sagt: Ich verkaufe dir meine Auto für xxx €.
B sagt: Ok, für xxx € kaufe ich dir das Auto ab.
Einziges Manko von mündlichen Verträgen ist die Beweisbarkeit der Vereinbarung. Aber hier können ggf. Zeugen helfen.
Abgesehen vom Fernabsatzgesetz, gibt es auch kein Rücktrittsrecht, da man hier von der sog. Kaufreue sprechen würde. D.h. gekauft ist gekauft und wenn der Verkäufer das Teil nicht freiwillig zurück nimmt, dann ist das Pech…
Soweit so gut. Was aber soll nun in aller Welt eine unverbindlichen Bestellung sein??? Eine unverbindlichen Bestellung kann es im Normalfall nicht geben, denn das wäre ja dann ein unverbindlicher Vertrag… --> ein Widerspruch in sich.
Wenn ich hier auf dem Holzweg bin, dann klärt mich bitte auf…
Danke
Rudi
Hallo!
Soweit so gut. Was aber soll nun in aller Welt eine
unverbindlichen Bestellung sein???
Hm. Es gibt Situationen, bei denen würde ich schon von einer unverbindlichen Bestellung sprechen. Zum Beispiel ruft mich hin und wieder jemand aus einem Fachverlag an, sagt, dass es jetzt ein tolles neues Buch gibt und ob ich es mir nicht mal anschauen wolle. Ich sage ja, schick mal rüber das Teil und lese es 30 Tage labng, dann schicke ich es sdem Verlag wieder zurück. Schwupps, habe ich ein Buch unverbindluich bestellt.
Was aber soll nun in aller Welt eine
unverbindlichen Bestellung sein?
Hallo,
das von dir angesprochene Rücktrittsrecht nach § 3 des österr. Konsumentenschutzgesetzes (ein „allgemeines Rücktrittsrecht“ gibt es im österreichischen Recht nicht) kann eine tückische Sache sein und führt immer wieder zu Problemen, deshalb muss man das schon ein bißchen ergänzen:
Das allgemeine Rücktrittsrecht gilt nur wenn der Vertrag
ausserhalb der Geschäftsräumlichkeiten zustande kommt…