angenommen, folgender hypothetische Fall würde eintreten:
Eine Person bestellte bei einem Online-Händler ein Handy mit 2 Handy-Verträgen, unterschriebe beide Verträge und habe sie an den Händler zurückgesandt. Die Widerrufsfrist sei 1 Monat.
6 Tage später würde der Käufer per eMail beide Verträge widerrufen und zusätzlich noch einen Brief mit der Bitte um Stornierung senden, welcher 3 Tage nach dem elektronischen Widerrufe ankäme. 4 Tage später würde der Händler die Information senden, dass die Stornierungen noch in Bearbeitung seien. Zwischendurch habe der Besteller von einer der beiden beteiligten Mobilfunk-Unternehmen eine Rechnung erhalten und der Betrag sei auch vom Konto abgebucht worden.
Erneut 3 Tage später (also insg. 16 Tage nach Bestellung) käme von dem Online-Händler die Bestätigung, dass die Stornierungen akzeptiert wurden. Daraufhin sei die eine Mobilfunk-Firma aufgefordert worden, den eingezogenen Rechnungsbetrag zurück zu zahlen, würde jedoch entgegnen, dass der Vertrag ordnungsgemäß zustande gekommen sei und eine Stornierung nicht akzeptiert würde. Eine Stellungnahme sei nicht möglich, da der Vertrag über den Vertriebspartner erfolgte und man keine Kenntnisse von etwaigen Nebenabsprachen habe.
Wohlgemerkt habe der Kunde bis heute - wie gewünscht - keine Ware erhalten.
Was wären in einem solchen Fall die Rechten des Kunden? Dürfte er den eingezogenen Betrag einfach bei seiner Bank widerrufen?
Ich vermute stark, hier liegen hier zwei verschiedene Verträge mit zwei verschiedenen Vertragspartner vor und die Stornmierungsfrist bezog sich nur auf einen der beiden Verträge. Ich würde deshalb dem imaginären Käufer empfehlen, alle Unterlagen noch einmal genau zu studieren.
Angenommen, in den jeweiligen Vertragsunterlagen wäre dazu nichts näher spezifiert - es hieße lediglich in den Widerrufs-Informationen, dass das Angebot (welches ja aus einem Handy und 2 Verträgen bestand) innerhalb eines Monats widerrufbar sei. Mehr sei nicht zu finden.
Es soll sich ja im obigen fiktiven Fall sowieso um einen Online-Abschluss handeln - hier würde doch sowieso eine Widerrufsfrist von 2 Wochen gelten, oder sehe ich das falsch? Der Händler würde ja in diesem Falle sogar eine längere Frist anbieten als vorgeschrieben. Zudem wäre der Widerruf ja sogar innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt.
widerrufen hat er aber nur einen - den vom Handy, richtig?
Dann wirds nun aber richtig Zeit, die andern beiden auch zu stornieren. Wenn es nicht schon zu spät ist.
Gruß
loderunner(ianal)
widerrufen wurde im fiktiven Fall das komplette Angebot. Der Händler habe auch bestätigt, dass beide Verträge storniert seien.
Denkbar wäre, dass der Händler die Subventionen von beiden Verträgen zusammennehmen würde, um somit das Handy besonders günstig anzubieten (was es angenommenerweise mit nur einem der beiden Verträge nur mit deutlich höherer Zuzahlung geben würde).
widerrufen wurde im fiktiven Fall das komplette Angebot.
Das war vermutlich jedenfalls die Absicht des Käufers.
Der Händler habe auch bestätigt, dass beide Verträge storniert
seien.
Wenn die Bestätigung wirklich so lautete - wie war denn der genaue Text?
Und es bleibt halt fraglich, ob das so gilt. Widerrufen muss man halt den Vertrag bei dem, mit dem man ihn abgeschlossen hat.
Aber: ianal.
Denkbar wäre, dass der Händler die Subventionen von beiden
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