Kunde bucht und bezahlt eine Flugreise in einem Reisebüro von Deutschland über die Schweiz nach Florida, vom 17.10. 2020 bis zum 06.11.2020. Lt. dem auswärtigem Amt gilt für Florida eine Reisewarnung und wenn man sich die Nachrichten anguckt wird es statt besser nur noch schlimmer.
Kunde hat sich mit einer befreundeten Krankenschwester und auch Krankenwagenfahrer aus Florida über Skype unterhalten und beide haben dringendst davon abgeraten nicht in Florida einzureisen. Dazu kommt noch die 2-wöchige Quarantäne nach dem Hinfl- und Rückflug.
Welche Rechte hat jetzt der Kunde gegenüber seinem Reisebüro? Ist eine Stornierung ohne Folgekosten möglich?
gebucht wurde bereits Ende Januar 2020 und zwar nur der Flug und den Mietwagen, da ich in Florida privat übernachten kann. Poker habe ich leider noch nie gespielt, vielleicht ein Fehler.
Hi, man kann jetzt fürchterlich spitzfindig werden, macht aber in der momentanen Situation wenig Sinn. Den Mietwagen wirst Du kostenlos oder gegen eine kleine Stornogebühr loswerden. Beim Flug kommt es auf die Airline und den gebuchten Tarif an. Wenn das ein Flug mit Swiss war, gelten die Bedingungen, die auch bei der LH gelten: Du kannst
a) warten ob der Flug kurzfristig gestrichen wird oder ob massive Flugzeitenänderungen kommen. Dann kannst Du kostenfrei zurücktreten.
b) wenn a) bis 1 Tag vorher nicht funktioniert hat, das Ticket „parken“ und bis 31.01.2021 auf einen neuen Termin bis 31.12.21 umbuchen. Da gibt es allerdings diverse Feinheiten, die vom Termin der Ticketausstellung, und vom Reisedatum abhängen. Lass Dich in Deinem Reisebüro beraten
Wichtig ist mir dabei zu erwähnen, dass die Regeln nicht das Reisebüro macht, sondern die Airline. Das Reisebüro muss sich aber an diese Regeln halten. Wenn Du nicht einverstanden bist, kannst Du gerne gegen die Airline klagen. Nur wenn das Reisebüro Dir eine Pauschalreise verkauft hat (i.d.R. ein Gesamtpreis für Flug und Mietwagen), ist es als Reiseveranstalter in der Haftung.