Hallo, weiss jemand wie die rechtliche Lage ist:
Ich hatte 1 Woche Kairo gebucht (Reiten am Stadtrand von Kairo, stationär bei den Pyramiden, ich bin Alleinreisende) vom 12-20. März. Als die Teilreisewarnung für Kairo vom Auswärtigen Amt Deutschland am 3. Februar - 13.2. publiziert wurde, habe ich die Reise am 11.2. storniert (4 Wochen vor Reisebeginn), da ich noch rechtzeitig eine andere Reise buchen wollte und keine Lust hatte, als Frau alleine während so einer Situation in Kairo zu sein. Der Veranstalter will nun trotzdem die Annullationskosten, da man nur kostenfrei Reisen stornieren konnte die zwischen dem 5. und 19.2. stattfanden. Meine Reiseversicherung teilte mir mit, für Reiserücktrittskosten seien sie nicht zuständig, ich müsse mich mit dem Veranstalter einigen.
Wie ist die Rechtslage: wenn eine (Teil)Reisewarnung veröffentlicht wird, welche Reisen können dann kostenfrei storniert werden? Wie gehe ich am besten vor - habe ich überhaupt eine Chance dass ich den Rest meines Geldes wieder bekomme? Ich habe bei einem deutschen Reiseunternehmen gebucht, bin selber Schweizerin und daher nicht vertraut mit dem deutschen Recht. Bin jedoch ziemlich erstaunt denn in der Schweiz konnte man problemlos umbuchen und stornieren für Reisen bis Ende März. Mein Flug zum Beispiel, den ich ja von einem Schweizer Flughafen aus und mit der Swiss gebucht hatte, wurde problemlos kostenfrei annulliert.
Bin dankbar für Tipps: ob man überhaupt eine Chance hat - wenn ja, wie man am besten vorgehen soll - und evtl. auch einen Hinweis wo man juristische Hilfe bekommt. Vielen Dank!