Hallo liebe Rechtsexperten,
ich beschäftige mich mit folgender abstrakten Frage:
Angenommen eine Person registriert sich online zu einem Seminar und bestätigt AGB in welchen auch Rücktritssbedingungen und Stornogebühren geregelt werden.
Diese Person sendet am Vortag des Seminars ein ärztliches Attest in welchem steht, dass die Teilnahme am Seminar auf Grund eines Unfalls (also kein länger zurückliegendes Ereignis) nicht möglich ist.
Ist der Veranstalter in diesem Fall berechtigt Stornogebühren zu verrechnen?
Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft mit mir gemeinsam diese fiktive Fragestellung zu lösen.