Wir haben ein grosses Problem. Wir wollten gerne in den Europapark mit einer Übernachtung im Park. Im Internet gesucht und bei neckermann gefunden. Telefonische Anfrage, per Mail Angebote. Dann habe ich ein Mail geschickt, mit der Bitte um eine Reservation, kurz drauf kam eine Mail mit der Bitte, um weitere Angaben, habe ich geschickt. Nach genauerem Hinsehen beim Datum habe ich festgestellt, dass wir einen Tag später reisen müssen. Um nicht noch mehr Durcheinander zu machen, habe ich angerufen und der Dame das Problem geschildert, sie sucht im PC, sagt mir: es gibt noch keine Reservation und dann haben wir alles besprochen und gebucht.
Kurz drauf kommt eine Mail mit der Bestätigung von der ersten Reservation. Dann habe ich zurückgeschrieben, dass wir eine Nacht später kommen, was folgte, waren weitere Bestätigungen und später die Mail, wenn ich stornieren möchte, kostet mich das Euro 238.–? Nur wegen einer Nacht, die verschoben wird? Auskunft vom Reisebüro: das wäre alles meine Schuld und ich muss das bezahlen. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Ich arbeite selber im Hotel und bei uns wird laufen storniert, bis 1 Tag vor Anreise kostenlos. Ist das wirklich rechtmässig, muss ich das bezahlen?
Vielen Dank für Eure Antwort.
Hi,
Du hast per Buchung auf der Website von Neckermann bestätigt, dass Du deren AGB gelesen und akzeptiert hast*. Da Neckermann selbst nur als Vermittler auftritt, verweisen sie darauf, dass die AGB des Erbringers der eigentlichen Reiseleistung gültig sind. Per Buchung hast Du bestätigt dass Du auch diese gelesen und akzeptiert hast. Darin stehen halt auch die Stornobedingungen. Und solange die nicht eindeutig sittenwidrig sind können die alles festlegen was sie wollen. „Ich arbeite selbst im Hotel und bei uns…“ gilt da nicht, da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht. Wenn Du in meinem Laden eine Dose Cola für 4 EUR kaufst (und auf der Dose steht „4 EUR“) kannst Du ja auch nicht hinterher sagen dass sie im Supermarkt nebenan aber nur 50 Cent kosten würde.
*„Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungender Thomas Cook Touristik GmbH gelesen und akzeptiert. Zugleich erkenne ich diese für alle Reiseteilnehmer an.“
Gruss
K
Hallo,
der Kollege hat natürlich recht, wenn das über Internet gebucht wurde.
Wenns natürlich nur telefonisch gelaufen ist und Du den Namen der Dame und die Uhrzeit hast, stehen die Chancen besser.
Wenn es so ist, dass Du immer nur von Reservierung geschrieben hast und nicht von Buchung, kannst Du Dich auch zurücklehnen. Wenn nicht anders vereinbart, ist eine Reservierung keine Buchung.
Allerdings den Fehler hast Du gemacht und nicht Neckermann o.ä.
Wenn Ihr im Hotel kulant seid, ist das schön. Aber verpflichtet wärt Ihr dazu nicht.
Viel Glück
Barmer
Hallo Jaro,
Neckermann ist ein Veranstalter! Da ist jede Änderung kostenpflichtig. Es klingt etwas verwirrend was du schreibst. Kann es sein daß du nicht direkt auf neckermann-reisen.de gebucht hast? Denn dann hättest du doch unter der Maßgabe VORHER die AGBs zu lesen gleich anschließend die Buchungsbestätigung erhalten müssen. Interessehalber hab ich das mal nachvollzogen. Es steht deutlich der Hinweis:
„Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungender Thomas Cook Touristik GmbH gelesen und akzeptiert. Zugleich erkenne ich diese für alle Reiseteilnehmer an.“
Mit Link:
https://www.neckermann-reisen.de/vermittler-agb/
„Bitte drucken Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters für Ihre Unterlagen aus oder speichern Sie diese auf Ihrem Computer.
Wichtiger Hinweis:
Nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend, max. innerhalb von 15 Minuten, eine Mail zur Bestätigung Ihres verbindlichen Buchungsauftrags, bzw. Ihrer Buchung.“
Kurz drauf kommt eine Mail mit der Bestätigung von der ersten
Reservation. Dann habe ich zurückgeschrieben, dass wir eine
Nacht später kommen, was folgte, waren weitere Bestätigungen
und später die Mail, wenn ich stornieren möchte, kostet mich
das Euro 238.–? :
Vorsicht, die Geschichte riecht heftig nach Doppelbuchung - online für Erstdatum und telefonisch im Callcenter für anderes Datum - . Unbedingt die Buchungsnummern ansehen!!! Sollte das der Fall sein direkt beim VA sofort kostenlos stornieren lassen!
Mehr kann man nicht sagen weil wichtige Info fehlen: Buchungsdatum, Reisedatum und Reisepreis pro Person. Aber nachfolgender, verständlich geschriebener, rechtlicher Link wird dir helfen (u.a.Differenzierung Hotel - Reisevertrag):
http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/indexReise.html
Da wird auch auf Stornokosten eingegangen. In einem Schweizer Forum dürfte man dir konkreter raten, in D aus gesetzlichen Gründen nicht. Deswegen dringender Rat: nimm dir die Zeit und lies das bitte.
Grüße, M.
Wenn es so ist, dass Du immer nur von Reservierung geschrieben
hast und nicht von Buchung, kannst Du Dich auch zurücklehnen.:
Lieber Barmer, nein so ist es leider nicht. Mit der Formulierung hat es nichts zu tun. Entscheidend ist wo er gebucht hat, also z.B. direkt beim Hotel oder Veranstalter/Reisevermittler, und die Bedingungen.
„Leider gibt es für das Reiserecht kein Patentrezept. Unterschiedliche Vertragsarten führen auch meist zu unterschiedlichen Rechten. Deshalb, wählen Sie, welche Art von Vertrag bei Ihnen vorgelegen hat, damit Sie mehr über Ihre Rechte erfahren können.“
http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/indexReise.html
Ich finde die website ausgezeichnet weil simpel und verständlich die Unterschiede z.B. zum Beherbergungsvertrag (z.B. Hotels)und was unter das Reiserecht fällt sowie die gesetzliche Basis erklärt werden und man sogar selbst prüfen kann. Letzteres entfällt wenn es eine VA-Buchung ist. Anders bei Doppelbuchungen, die hier (meiner Meinung nach) leicht passieren können wenn die automatische Buchungsbestätigung nicht abgewartet wird oder länger dauert z.B. durch Mailfilter des Empfängers. Ich weiß nicht wie es bei Neckermann ist, aber je nach handling sind Callcenter ja meistens für mehrere VA zuständig. Genügen ja schon Hörfehler oder update-Intervalle wenn die Onlinebuchung nicht gefunden wurde. Grüße, M.
Ja, leider können wir der Beschreibung kaum entnehmen, wann welcher Vertrag mit wem geschlossen wurde. Wenn das wrklich locker per e-mail gemacht wurde, ist sehr fraglich, ob die im Internet hinterlegten AGB dafür herangezogen werden können.
Jedenfalls sind Fehler im CalL-Center nicht dem Kunden zuzurechnen.
Gruss
Barmer
Liebe Moni
Vielen Dank für Deine Bemühungen und Deine Antwort. Es ist wirklich verwirrend und ich habe sicher Fehler gemacht. So wie es aussieht ist es tatsächlich zu einer Doppelbuchung gekommen. Allerdings hatte ich noch keine Reservationsbestätigung bevor ich zum Telefon griff, um mein Anliegen, der Terminverschiebung um 1 Nacht persönlich zu besprechen.
Ich erklärte der freundlichen Dame ganz klar, dass ich bereits das andere Angebot angenommen hatte, sie liess mich kurz warten, sah wohl im System nach und fand keine weitere Reservation, danach haben wir die Neue besprochen und die Sache war eigentlich für mich erledigt.
Das dem nicht so war, habe ich dann später per Mail gesehen, als die Bestätigung für die nicht gewollte Reservation kam. Ich habe versucht das dort im Reisebüro zu klären, manche wollten helfen und haben versucht den Veranstalter zu erreichen, wollten wir Bescheid geben, habe ich aber nicht bekommen. Zum Schluss habe ich gestern Abend nochmals angerufen und mir die Nummer von Neckermann geben lassen und möchte es morgen selber telefonisch probieren.
Ich begreife diese Stornobedingungen nicht, 1. ich habe mich geirrt im Datum und versucht, das zu korrigieren (das kann jedem passieren)
2. der Zeitraum war ca. eine halbe Stunde zwischen der Änderung der Reservation, 3. für wen/was sind die Kosten? Das Zimmer wird weitervermietet, die Karten weiterverkauft? Die Hotels selber haben eine kostenlose Stornierung bis 3 Tage vor Anreise.
Welchen Schaden habe ich angerichtet, der Euro 238,00 kostet? LG
Hi,
Veranstalter war Neckermann. Wer war denn Dein Ansprechpartner?
Nicht zufällig a-i-d-u.de oder?
bye
Rolf
Hallo Kasi, ich wollte lediglich das Datum, um 1 Tag verschieben und habe das der Dame am Telefon auch erklärt. Ich habe niemandem einen Schaden zugefügt, wir buchen ja definitiv, nur 1 Tag später, und eine Terminänderung innerhalb einer halben Stunde mit Euro 238,00 zu bestrafen, finde ich nicht fair. Mit Deinem Laden hat das weniger zu tun, ich habe nicht um den Preise verhandelt, den die Reise kostet. Vielmehr ist es so, dass ich mich in Deinem Laden für die Cola entscheide und diese wieder ins Regal stelle, um sie def. morgen zu kaufen. Da entsteht Dir auch kein Schaden, ich kaufe sie morgen, oder Du verkaufst sie jemandem anders? Gruss Jaro
Hallo Rolf, es war GfR mbH. Mir war nicht mal bewusst, als ich das Angebot im Internet gefunden hatte, das es nicht direkt Neckermann war, ich war überzeugt, ich wäre direkt mit Neckermann verbunden. Ich hoffe einfach, sie erlassen mir diese Stornogebühren. Ich ärgere mich zur Zeit schwarz, dass ich nicht direkt im Europapark gebucht habe, wie das Freunde auch gemacht haben, dann wäre mir das alles wohl erspart geblieben. Danke und lieber Gruss, jaro
Hi,
ob Dir das erspart geblieben wäre vermag ich nicht zu sagen. Auch der Europapark hat AGBs und Stornogebühren.
Bis jetzt hast Du ja mit dem Internetanbieter verhandelt und offensichtlich kein großes Entgegenkommen erfahren. Ruf doch da morgen nochmal an und lass Dir den Namen des Sachbearbeiters bei Neckermann geben und dessen Durchwahl.
Wenn das nicht klappt, ruf unter 01803 / 88 88 55 an, halte Deine Buchungsnummer(n) bereit und schildere die Situation, dass Du mit der Abwicklung des Internetanbieters nicht zufrieden bist und bitte um kostenlose Stornierung aufgrund der Doppelbuchung.
Das wäre eine reine Kulanzsache aber vielleicht klappts ja. Und sag bitte zu dem Vermittler nicht Reisebüro. Da fühle ich mich beleidigt.
bye
Rolf
Hallo Rolf
Danke vielmals für Deine Antworten und ich werde diese befolgen. Dich zu beleidigen war ganz sicher nicht meine Absicht. Aber vielleicht würde es mir für die Zukunft helfen, wenn Du mich kurz über das aufklären könntest, denn die Dame am Telefon hatte mir gesagt, sie wären ein Reisebüro und daraufhin habe ich mir die Telefonnummer von Neckermann geben lassen.
Ich habe im angegebenen Link von Moni auch mal nachgelesen, folgendes stand dort:
und das trifft genau für meinen Fall zu :http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/indexReise.html
Zitat :
Ab wann kann ein Reisebüro die Rücktrittspauschale verlangen und wann ist nur die Umbuchungspauschale fällig?
Ein Reisender hat gelegentlich den Wunsch, seine Reise zu ändern, zu verlegen oder sogar teilweise zu streichen. Hier kann es bei einer bereits gebuchten Reise durchaus zu Problemen kommen.
Grundsätzlich sind die Reiseveranstalter verpflichtet, Änderungswünschen des Reisenden nachzukommen, wenn diese keine erhöhten Schwierigkeiten oder Kosten verursachen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Änderung keine Kosten verursacht.
Um den Aufwand der mit den Buchungsänderungen verbunden ist zu verhindern, sind einige Reiseveranstalter darauf verfallen, bei jeder Änderung davon auszugehen, dass der Reisende seine Reise storniert und neu bucht. Eine solche Klausel in den Reisebedingungen ist jedoch unzulässig!
Solange es sich nur um eine Umbuchung handelt, muss der Reisende nur die Bearbeitungskosten und die Differenz zum urspünglich errechneten Reisepreis übernehmen. Nicht jede Änderung der Reisebedingungen ist jedoch eine Umbuchung.
Eine Umbuchung liegt nur dann vor, wenn eine Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen wird.
Keine Umbuchung, sondern eine Stornierung liegt z.B. vor, wenn:
Teile der Leistung komplett gestrichen werden (Teilstornierung),
der Reisezeitraum in einen Zeitraum verlegt wird, zu dem die Reise noch nicht ausgeschrieben ist. Verlegungen des Zeitraumes sind deshalb in einigen Fällen nur innerhalb des Zeitraumes des ursprünglichen Katalogangebotes ohne Anfall von Stornierungskosten möglich.
Zitatende
Nützt mir das etwas?
Lieber Gruss jaro
Hi,
mit „beleidigen“ meinte ich, dass ich mich als stationäres Reisebüro qualitativ gerne von den Internetreisebüro abhebe. Aber das ist ja nicht Gegenstand der Diskussion.
Dein Problem ist, dass Du zwar, wenn alles so abgelaufen ist wie in Deiner Schilderung, durchaus im Recht bist. Allerdings wird es Dir extrem schwerfallen, dies auch zu beweisen. Und DA liegt m.E. der Hase im Pfeffer. Wie kannst Du das geführte Gespräch nachweisen wenn Dein Gegenpart beim Internetanbieter behauptet, dass es so nicht abgelaufen sei.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn es auf Kulanz nicht klappt bleibt Dir eigentlich nur noch der Rechtsanwalt.
bye
Rolf
Ja, leider können wir der Beschreibung kaum entnehmen, wann
welcher Vertrag mit wem geschlossen wurde. Wenn das wrklich
locker per e-mail gemacht wurde, ist sehr fraglich, ob die im
Internet hinterlegten AGB dafür herangezogen werden können.
Letzteres hast du zutreffend ausgedrückt. Allerdings auch ohne Mailverkehr hab ich das beim Nachvollziehen hier so gesehen. Vor allem das Problem der versehentlichen Doppelbuchung. Denn wer weiß oder denkt schon daran daß die Auslieferungszeit der Mailserver unterschiedlich lange sein können? Dann greift man doch automatisch zum Telefonhörer.
Dennoch kann man sehr genau differenzieren. Hotels selbst und Hotelbuchungsmaschinen haben generell wesentlich kulantere Bedingungen als Veranstalter. Letztere unterliegen innerhalb der EU immer dem Reiserecht, auch haftungsrechtlich. Hat Vor- und Nachteile für denjenigen, der bucht. Auf der Buchungsbestätigung steht im übrigen immer wer der VA ist. Mindestens Zahlungs-, Storno-/Umbuchungsbedingungen sind Pflichtlektüre, außer man hat gute Beratung der „alten Schule“ . Wenn es dich interessiert
http://www-travellaw.blogspot.de/
http://www-travellaw.blogspot.de/search/label/Doppel…
http://de.wikipedia.org/wiki/Reiserecht
Jedenfalls sind Fehler im CalL-Center nicht dem Kunden
zuzurechnen.
In dem Fall ist es egal. Hier findest du es auch nochmal:
http://www.rechtstipps.de/pauschalreise-flugreise/th…
Grüße, Moni
Ich begreife diese Stornobedingungen nicht, 1. ich habe mich
geirrt im Datum und versucht, das zu korrigieren (das kann
jedem passieren) 3. für wen/was sind die Kosten? Das
Zimmer wird weitervermietet, die Karten weiterverkauft? Die
Hotels selber haben eine kostenlose Stornierung bis 3 Tage vor Anreise.:
Lieber Jaro,
wir leben in einer juristisch dominierten Welt. Direktbuchung beim Hotel oder über eine Hotel-BuMa = kulantere Bedingungen. Wenn ich das richtig sehe gehört der Vermittler GfR zur selben Unternehmensgruppe wie der VA (Neckermann), beide Thomas Cook. Mach das so wie Rolf geraten hat: wenn dir das GfR-Callcenter nicht hilft mußt du direkt beim VA um kostenlose Stornierung aufgrund einer offensichtlichen Doppelbuchung bitten. Auf der Buchungsbestätigung steht jeweils das Datum. Auch die Uhrzeiten sind nachvollziehbar bei der Geschichte.
- der Zeitraum war ca. eine halbe Stunde zwischen der Änderung der Reservation:
"1. Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt von GfR angenommen, zu dem Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Reiseveranstalter ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von zwei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. "
es war GfR mbH. Mir war nicht mal bewusst, als ich das Angebot im Internet gefunden hatte, das es nicht direkt Neckermann war:
Die haben nur das gleiche Mütterchen …
Gesellschaft für Reisevertriebssysteme mbH
http://www.travelnet-online.de/1442-0-Impressum.html
„Im Jahr 2002 ging travelNet in den Besitz des weltweit tätigen Touristikkonzerns Thomas Cook AG über. Die Thomas Cook AG gehört zu 100 Prozent der Thomas Cook Group plc.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Cook_Group
Welchen Schaden habe ich angerichtet, der Euro 238,00 kostet?:
Zitat aus dem bekannten Link:
„Prüfen Sie, ob die Klausel, in der die Stornogebühren vereinbart waren überhaupt zulässig ist.“
Bloß zum gedanklichen Nachvollziehen:
Die GfR als Vermittler bezieht sich auf ihre AGB und die des VA. Dieser wiederum auf seine AGB. Auf Reiserecht spezialisierte RAe würden die Zulässigkeit prüfen nach BGB und Rechtsprechung. Basis:
http://dejure.org/gesetze/BGB/651i.html
Du könntest auch einen Blick riskieren in Herrn Professors blog, was er zum Thema zu bieten hat. Wer einen FB-account hat würde vielleicht direkt auf der VA Fanpage nachfragen. Da hat sich schon so manches Mißverständnis aufgeklärt hab ich mir sagen lassen. Konkrete Daten vorausgesetzt, Buchungstag, Reisedatum, Preis p.P.
http://www-travellaw.blogspot.de/2011/07/umbuchungsp…
http://www-travellaw.blogspot.de/2011/07/lg-koln-sto…
http://www-travellaw.blogspot.de/2012/02/doppelbuchu…
http://www.secure-travel.de/reiseversicherung-storno…
Laß uns wissen was du erreicht hast. Wir lernen alle gegenseitig in diesem Forum! Grüße, M.
P.S. Auf sowas sollte man auch einen Blick werfen (GfR AGB):
V. UMBUCHUNGEN
- Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise ist nur durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn, der Reiseveranstalter hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen im Falle der Umbuchung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
Hallo Moni, vielen Dank für die sehr interessanten Informationen. Ich habe heute morgen direkt an das Servicecenter von Neckermann gemailt, nachdem ich per Tel. die Auskunft bekam, ich muss es schriftlich machen. Leider habe ich noch immer keine Antwort. Ich hoffe, dass ich morgen diese bekomme. Ganz lieber Gruss jaro
Vielen Dank für diese super Infos, wie gesagt, ich hoffe, ich bekomme morgen eine Antwort. Lieber Gruss, jaro