Stornierung Vertrag mit Umzugsfirma

Kann man einen Vertrag mit einer Umzugsspedition stornieren, wenn sich im nachhinein herausstellt, dass die Ladekapazität nicht ausreicht und schon ein Festpreis gemacht wurde? Ein Anhänger kann nicht gestellt werden, sondern nur ein zweites Fahrzeug gegen einen Aufpreis von ca. 600,- €. Der Termin zur Wohnungsbesichtigung wurde nicht eingehalten und telefonisch erreicht man auch niemanden.

Kann man einen Vertrag mit einer Umzugsspedition stornieren,
wenn sich im nachhinein herausstellt, dass die Ladekapazität
nicht ausreicht und schon ein Festpreis gemacht wurde?

Stornieren kann man erst bei ichterfüllung eins Vertrages. Vorhr muß man dem Vertragspartner Gelgenhit zur Nachbeserung geben.
Hat der Unternehmer die vereinbarte Ladekapazität bereitgstellt, hat er seinen Vertrag erfüllt und eine Stornierung ist deshalb nicht möglich. Wenn das Umzugsgut mengenmäßig die zugesicherte Kapazität übeschreitet, dann hat sich der Kunde verschätzt, das wäre dann aber nicht das Problem des Unternehmers. Sollte sich jedoch der Vertrag auf den Umzug einer bestimmten Wohnungseinrichtung beziehen, dann ist der Unternehmer allerdings gehalten, diese zu transportieren, egal wieviel to oder m³. In diese Fall muß der Unternehmer nachbessern, dadurch dass er zwei- oder dreimal die Tour fährt.

Ein Anhänger kann nicht gestellt werden, sondern nur ein zweites
Fahrzeug gegen einen Aufpreis von ca. 600,- €.

Es kommt eben darauf an, was vertraglich vereinbart wurde: eine bestimmte Menge (to ode m³) oder „meine Wohungseinrichtung in x in der y-Strasse 14, Wohnung Nr. z“. In letzterem Fall kann es dem Kunden egal sein, wie oft und mit welchen Fahrzeugen der Spediteur fährt. Hat er vorher die Wohnung nicht besichtigt, dann war das sein Risiko, der Unternehmer kann sich dann nicht herausreden, ebenso wenn er sich bei Besichtigung verschätzt hätte.

Wolfgang D.

Der Unternehmer hat sich wohl verschätzt. Und jetzt meldet er sich nicht bzw. ist telefonisch nicht zu erreichen. Was kann man jetzt machen?
Muss man evtl. die Mehrkosten in Kauf nehmen?

Der Unternehmer hat sich wohl verschätzt. Und jetzt meldet er
sich nicht bzw. ist telefonisch nicht zu erreichen. Was kann
man jetzt machen?
Muss man evtl. die Mehrkosten in Kauf nehmen?

Ohne Kontakt ist natürlich schlecht zu verhandeln. Aber brieflich wird der Unternehmr wohl zu erreichen sein. Daher würde ich Ihm meine Zahlungsablehnung mitteilen und begründen. Wenn er dann immer noch nicht einlenkt, bleibt wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt. Möglicherweise gibt es in diesem Gewerbe auch einen Ombudsmann, also googeln oder bei er IHK nachfragen.

Wolfgang D.

Danke, nach einer Mitteilung auf den AB, dass ein Anwalt eingeschaltet wird, wurde von der Spedition Auflösung des Vertrages angeboten.