Lieber Experte,
eines vorweg: Die wer-weiss-was-Regeln verpflichten mich, die folgende Frage als reines Fallbeispiel anzugeben. In diesem Sinne:
Mal angenommen, jemand hat bei einem Unternehmen personalisierte Miniaturfiguren bestellt, die auf Basis eingesandter Fotos hergestellt werden sollten. Es wird kein garantiertes Lieferdatum genannt und es gibt immer wieder Verzögerungen um einige Wochen, die jedoch jeweils vom Unternehmen angekündigt werden. Schließlich werden Fotos der Gesichter der Figuren gesendet, damit der Kunde Korrekturen angeben kann. Die Gesichter haben - auch bei objektiver Betrachtungsweise - nur sehr entfernte Ähnlichkeit zu den eingereichten Fotos. Der Kunde verlangt Korrekturen, die nur bei einer von zwei Figuren durchgeführt werden und auch da nur sehr mangelhaft. Welche Rechte hätte nun der Kunde? Könnte er aufgrund seiner Unzufriedenheit mit dem bisherigen Ergebnis den Vertrag als nicht erfüllt ansehen und sein Geld zurückfordern? Oder wäre die Erfüllung in diesem Fall Auslegungssache und nur über einen teuren Gutachter zu klären? Vielen Dank für im Voraus für Ihre Antworten!
