Stornierungen wegen Vulkanaschewolke

Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlaß stellt sich gerade die theoretische Frage, wie das momentan mit Stornierungen und Umbuchungen von Reisen aufgrund der berühmten Aschewolke ist.

Flüge können ja kostenlos storniert oder umgebucht werden, wie vielerorts im Internet zu lesen ist. Wie aber ist es, wenn jemand z.B. ein Hotel gebucht hat, dank Flugstreichung aber gar nicht anreisen kann? Mal von Kulanz und Kundenbindung abgesehen, müßte ein Hotel auch eine kostenlose Stornierung anbieten? Gehen wir fiktiverweise mal davon aus, daß Hotel und Flug getrennt gebucht wurden, also keine Pauschalreise…

Bin gespannt, was die Experten dazu sagen.

Viele Grüße aus München (wo der Flughafen noch offen ist)
„Raven“

Hallo,
als Laie würde ich meinen, daß es dem Hotel egal sein kann, wie der Gast zu ihm kommt (es soll ja im Beispiel genau keine Pauschalreise sein).
Gerade in den Städten in denen die Flughäfen geschlossen sind, werden sich aber die Fluggesellschaften sicher die Finger wund wählen, um ihre Kunden unterzubringen. Da sollte es kein Problem sein das Zimmer weiterzuvermieten, womit das Hotel keinen (nennenswerten) Schaden hat, den es geltend machen könnte.

Cu Rene

Hi,

meiner (laienhaften) Meinung gilt gleiches Recht für alle in diesem Fall. Der Reisende hat auf Grund höherer Gewalt nicht die Möglichkeit, sein Hotel zum gebuchten Zeitpunkt zu erreichen. Somit gilt der Grundsatz: Naturgewalten sind unvorhersehbar, dementsprechend sind alle Kosten zurückzuerstatten ohne Stornogebühren, also der eine Buchungsbetrag. Jedoch eben nur die entstandenen Kosten (die sonst auch angefallen wären, wie gebucht), keinerlei Schadenersatzansprüche oder Mehrkosten des Reisenden. Ebensowenig Geschäftsausfälle oder Mehrkosten durch eine andere Reiseroute. Das alles trägt der Reisende selbst.

Gruß Selorius

Hallo,

Jedoch eben nur die entstandenen Kosten (die
sonst auch angefallen wären, wie gebucht), keinerlei
Schadenersatzansprüche oder Mehrkosten des Reisenden.

Warum sollte das Hotel, das ja den Schaden hat, auch noch Schadensersatz leisten?

Cu Rene

Sag ich doch. Warum sollte es?..

Gruß
Selorius

Ok und wer kann jetzt mal eine rechtliche Grundlage hierzu nennen?

Kriegt der Gast sein Geld zurück und wenn ja 100%? Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht das?

Gruß
Stefan

danke
Hallo an alle,

vielen Dank für die Antworten - hmmm, scheint ja, als wäre die rechtliche Lage hier nicht eindeutig, zumal sich ja leider kein Experte dazu geäußert hat (soll jetzt die Laien-Aussagen keinesfalls „herabwürdigen“!).

Vielleicht hört/sieht man ja in den Medien demnächst mal was dazu. Kann mir vorstellen, daß momentan viele Leute in der Situation sind, über die wir im Büro neulich theoretisch philosophiert haben…

Viele Grüße
„Raven“