Stornierungsgebühren für Ferienwohnung

Hallo,
ich hätte eine hypothetische Frage:
Kann der Vermieter einer Ferienwohnung 60 % Stornogebühren verlangen, wenn die Ferienwohnung 5 Wochen vor Anreise storniert wurde?
In den AGB lautet die Formulierung: Bei kurzfristiger Stornierung fallen 60 % Stornogebühren an.
Kurzfristig ist nicht genauer definiert. Was bedeutet in diesem Fall kurzfristig?
LG
Lily

Hallo,

sofern der Vermieter die Wohnung für die stornierte Zeit nicht anderweitig vermieten kann (was er allerdings auch versuchen muss!) kann er vom storniernenden Mieter grds. den entgangenen Gewinn (also die Miete abzgl. der durch die Nichtnutzung ersparten Kosten) verlangen. Die 60% sind da sicher angemessen, zu meiner Zeit warens sogar noch 80%.

LG,
Markus
(Exferienwohnungsvermieter)

Hallo Lily,

bei dem Vertrag (Anmieten einer Ferienwohnung) handelt es sich lt. Ihrer Schilderung wohl um einen reinen Mietvertrag. Ein solcher Mietvertrag über eine Ferienwohnung über eine bestimmte Zeit kann nicht einfach gekündigt, storniert oder sonst einseitig beendet werden. Der Mieter muss zahlen, auch wenn er die Wohnung nicht nutzt. So die gesetzliche Regelung. Der Vermieter wiederum muss nach „Stornierung“ alles tun, um die Wohnung wieder zu vermieten. Außerdem muss er sich alles was er sich an Aufwendungen durch die Nichtvermietung erspart, anrechnen lassen (z.B. die Reinigung). Der Abzug von 40% ist höher als der Abzug der von den Gerichten in einem solchen Fall vorgenommen wird (10 - 20%). Nicht klar ist, ob die AGB wirksam einbezogen wurden. Angesichts der gesetzlichen Regelung (s.o.) lohnt sich ein Streit darüber wohl nicht.
Antwort also: Kann er, es sei denn, er hat die Wohnung anderweitig vermietet oder hätte sie vermieten können.

Schönen Gruß !