Stornierungskosten bei Nichtantreten einer Reise

Wir haben uns über einen Reiseveranstalter eine Route erarbeiten lassen. Nach einigem Telefon- und Emailkontakt haben wir dann per Email die endgültige Route bestätigt mit dem Satz: „Angebot von 7.904,–€ ist ok. Bitte buchen Sie dies für uns.“ Wir wollten daraufhin die Buchungsbestätigung zusammen mit der Rücktrittsversicherung unterschrieben zurücksenden. Nun hat der Hausarzt meines Mannes aus gesundheitlichen Gründen von der Reise abgeraten und haben das dem Reiseveranstalter mitgeteilt, dass er die Reservierungen aufheben soll. Nun sollen Stornierungskosten auf uns zukommen obwohl wir die Bestätigung noch nicht unterschrieben haben zurückgesendet haben. Die Rücktrittsversicherung lag bei der Buchungsbestätigung dabei und ist daher auch nicht abgeschlossen. Ist die Email nun rechtskräftig?

Ja, das ist sie. Ein Auftrag wurde klar erteilt. Wobei sich mir die Frage stellt, ob es nicht einfacher ist, die Reiserücktrittsversicherung zu bezahlen und dann zu nutzen.

Wenn die Versicherung erst nach Feststellen der Erkrankung abgeschlossen wurde, zahlt sie nicht. Es klingt aus der Beschreibung auch eher so, das keine akute Erkrankung auftrat sondern der allgemeine Gesundheitszustand einer solchen Reise eher entgegen steht, das deckt die RRV eh nicht.

Den Vertrag habt ihr bereits geschlossen: Angebot erhalten und per Email bestätigt. Sorry, aber hier ist der Anbieter im Recht.

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Danke für Eure Antworten, dann hat eine Rechtsschutz auch keinen Sinn mehr. Gruß

Ja,die E-mail ist rechtskräftig