Hallo
warum kann man nicht einfach mal verstehen, daß ein Vertrag nunmal ein Vertrag ist und Vertragsbedingungen dazu da sind, nicht nur „mit klick“ schnell mal abgehakt zu werden, sondern auch gelesen zu werden?
Zwar liegt hier wegen der Online-Buchung ein Fernabsatzvertrag vor, jedoch steht im Gesetz:
§ 312b Fernabsatzverträge Abs (3): Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
Punkt: 6.) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.
Der Veranstalter hat ganz sicher AGB, in denen die Stornogebühren geregelt sind - und ein Prozentsatz von um die 30 % ist nicht unüblich - es ist unerheblich wann gebucht wurde, sondern wie lange der Reisetermin noch entfernt ist.
Wenn Du uns den Veranstalter nennst, können wir garantiert die AGB finden…
Vielleicht lehrt das Deine Tochter, daß man nicht einfach mal so was bucht und dann „folgenlos“ wieder storniert und daß man liest, was man „anklickt“.
Wendy