Stornierungskosten bei Reiserücktritt in 14 Tagen

Meine Tochter hat eine Onlinereise abgeschlossen für sich und ihren Freund. Nun können Sie nicht fahren (Reise soll in 2 Monaten statt finden). Wir haben die Reise innerhalb von 14 Tagen storniert und nun sollen wir trotzden 280 Euro Stornokosten bezahlen. Der Reisepreis für beide liegt bei gesamt 850.- Euro. Ist das so richtig? Was ist mit 14 tägigem Widerspruchsrecht? Und wieviel Stornokosten können sie nehmen??
Fü eine kurzfristige Hilfe wäre ich wirklich dankbar.

LG
Marie

Ich glaube meine Antwort wird nicht erfreuen.

Reisen sind gem. BGB §651 vom Umtausch ausgeschlossen. Sie gehören zu den Produkten die „maßgefertigt“ sind. Und somit auf dich übertragen.

Zusätzlich ist mir keine Regelung bekannt, die die Höhe der Stornokosten begrenzt. Deswegen wird von vielen Billiganbietern gerade im Flugbereich abgeraten von Stiftung Warentest und Co. Es gibt jedoch Portale im Internet auf denen man gebuchte Reisen verkaufen kann. Google mal danach…oder Freunde fragen?

Also muss der Veranstalter nachweisen, welche KOsten ihm entstanden sind?? Die dürften ja in 10 WErktagen und wenn die Reise erst in 3 Monaten ist (nicht 2 Monaten wie gedacht) so hoch liegen oder? Sind ja fast 50% vom Reisepreis. Oder gibt es eine gesetzliche Regelung über die Höhe der Stornierungskosten?

Es kommt darauf an, um was für eine Art Reise es sich handelt und was im Reisevertrag steht.
Im Normalfall sind die Stornokosten je nach Zeitpunkt der Stornierung gestaffelt, können aber durchaus so hoch sein.
Fluggesellschaften nehmen z.T. sehr viel höhere Stornokosten als Hotels.
Dann kommt es noch auf die Reisezeit an (Hochsaison, Nebensaison…), auf das Reiseziel, auf die gebuchten Leistungen etc.pp
14tägiges Widerspruchsrecht gibt es bei Reisen nicht, solange es nicht im Vertrag steht.
Ich arbeite bei einem Reiseveranstalter und bei uns wird es so gehandhabt, dass direkt mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung 25% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig sind.
Die Storno-Staffel ist je nach Buchungsart verschieden.
Hotel und Flug z.B. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%

aber wie gesagt- schau noch mal in die AGB´s und den Reisevertrag rein, was da aufgeführt ist und was an zusätzlichen Bearbeitungsgebühren fällig wird.
Wenn es sich um „dynamic packaging“ handelt, gibt es noch mal andere Richtlinien.

Ich hoffe, dir hiermit geholfen zu haben und hab dir noch ein paar Seiten zum Reiserecht rausgesucht:
http://www.dr-bosman.de/seiten/ratgeber/reiserecht.htm
http://www.das-rechtsportal.de/recht/reiserecht/vor_…
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/storno.htm

Viele Grüße
Rike

Das ist so eine Jugendreise für 18 jährige Jugendliche. Diese Reise lässt sich ohne Probleme anderweitig vom Veranstalter verkaufen. Habe auch mal auf deren Seite geschaut und nach den AGB´s gesucht aber keine gefunden. Kann man eine Stornierung dann wieder Rückabwickeln? Meine Tochter kann mal nicht eben 280 Euro Storno bezahlen. Und dann eine andere Reise später buchen.

Hallo,

Und wieviel Stornokosten können sie
nehmen??

das, was in den AGB steht. Gibt es keine AGB oder steht dort nichts zu dem Thema, kann der Veranstalter die Stornokosten nach billigem Ermessen festlegen. Eine Überprüfung der verlangten „Kosten“ findet dann ggfs. vor Gericht statt.

Gruß
Christian

Einen Versuch ist es Wert.
Kontaktiere am Besten sofort noch mal den Veranstalter, ob die Stornierung rückgängig gemacht werden kann. Es wird dann zwar neu gebucht, aber die Stornokosten würden wegfallen.
Das liegt allerding im Ermessen des Veranstalters.

„Diese Reise lässt sich ohne Probleme anderweitig vom Veranstalter verkaufen“

darum geht es nicht, denn dadurch, dass storniert wurde, die Stornierung rückgängig gemacht werden soll, ggf Hotel und Fluggesellschaft informiert wurden,durch all dies werden Kosten verursacht.
Heutzutage läuft viel über Direktübertragung und jedes Mal, wenn ein Vorgang (eine Buchung) aufgerufen wird, sind es Kosten für den Veranstalter in personeller und zeitlicher Hinsicht.

Ich wünsche dir viel Glück, dass der Veranstalter kulant ist.
Viel Erfolg!

der Veranstalter muss es nicht unbedingt nachweisen. Eher muss der Kunde nachweisen, dass die Reise anderweitig verkauft werden konnte und dass ist viel schwieriger.
Eine gesetzliche Regelung über die Höhe der Stornokosten gibt es nicht, aber es sollte in den AGBs stehen, die in den meisten Fällen unten am untersten Rand der Homepage oder unter „Kontakt“ zu finden sind

Hallo

warum kann man nicht einfach mal verstehen, daß ein Vertrag nunmal ein Vertrag ist und Vertragsbedingungen dazu da sind, nicht nur „mit klick“ schnell mal abgehakt zu werden, sondern auch gelesen zu werden?

Zwar liegt hier wegen der Online-Buchung ein Fernabsatzvertrag vor, jedoch steht im Gesetz:
§ 312b Fernabsatzverträge Abs (3): Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
Punkt: 6.) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

Der Veranstalter hat ganz sicher AGB, in denen die Stornogebühren geregelt sind - und ein Prozentsatz von um die 30 % ist nicht unüblich - es ist unerheblich wann gebucht wurde, sondern wie lange der Reisetermin noch entfernt ist.

Wenn Du uns den Veranstalter nennst, können wir garantiert die AGB finden…

Vielleicht lehrt das Deine Tochter, daß man nicht einfach mal so was bucht und dann „folgenlos“ wieder storniert und daß man liest, was man „anklickt“.

Wendy