Müssen einem Arbeitnehmer,der nach (vom Betriebsrat)bestätigtem Dienstplan trotzdem ein Zugticket stornieren muß,die Stornierungskosten ersetzt werden.Der Dienstplan ist genehmigt,abgezeichnet…nur hat sich der Abteilungsleiter „verguckt“ und streicht das bestätigte „Frei“.Es ist niemand krank und es liegt auch keine besondere Auftragslage vor.
Meines Erachtens scheint die Frage eher zu sein, warum der AN den geänderten Dienstplan so unwidersprochen hinnimmt? Gibt es einen Betriebsrat (hier wurde ja von „genehmigt“ gesprochen).
Da kannst du mal sehen,wie gutmütig(oder doof?) der An ist.Nein,die Frage ist und bleibt aber die,ob die anfallenden Stornierungskosten vom AN bezahlt und "hingenommen"werden müssen,oder ob in diesem Fall der "Betrieb"als solches das zu zahlen hat.Der Betrieb als Ganzes hat ja nicht die Dienstplanänderung vorgenommen ,sondern eine Einzelperson.
Aufgrund der Tatsache, daß nicht alle Fragen beantwortet sind, kann zur Zeit die Antwort auf die gewollte Frage dann nur lauten: Stornokosten zu Lasten des AN. Der AG muß dafür nicht aufkommen.