Hallo,
ich hoffe, das ich hier richtig bin und mir jemand eine Auskunft geben kann! Mir ist folgendes passiert:
Ich habe über ebay eine Ware ersteigert und den Kaufbetrag auf das Konto des Anbieters überwiesen. Der Käufer konnte aber die Ware nicht liefern und hat mir den Kaufbetrag auf mein Konto zurücküberwiesen. Circa 6 Wochen nach der Rückerstattung wurde der Betrag erneut von meinem Konto abgebucht mit dem Buchungstext ´storno´.
Nur der Vollständigkeit halber: es wurde von mir Geld eingezogen obwohl ich die Ware nie erhalten habe.
Ist es überhaupt zulässig, das die Bank eine Buchung ohne Rückrage beim Kontoinhaber storniert, d.h. rückgängig macht? Gibt es für solche Buchungen eine Frist? Ist so ein Storne auch noch nach Wochen möglich?
Würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft geben könnte!
Gruss
DF7ER
Hallo,
da würde ich mal zur Hausbank gehen und fragen, was da los ist. Die Bank darf (bis zum Rechnungsabschluss, also normalerweise Quartalsende) Fehlbuchungen rückgängig machen, ohne den Kontoinhaber zu fragen. Damit ist aber gemeint, dass die Bank einen eigenen Buchungsfehler korrigiert.
Es kommt dann und wann schon mal vor, dass ein Auftraggeber einer Überweisung (hier : der Rücküberweisung) dem Geld gern „hinterherspringen“ und zurückhaben will. Manchmal spannt er seine Bank vor den Karren. Dafür gibt es aber genaue Regeln. Sobald das Geld dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde, ist es Ende mit dem Überweisungsrückruf. Manche Auftraggeber bzw. Banken versuchen es trotzdem und andere (die Empfängerbanken) lassen sich beeindrucken und überweisen zurück.
Die einzige Ausnahme, wo auch Geld ohne Zustimmung des Empfängers zurückgeht, ist, wenn der Überweisungsauftrag gefälscht bzw. manipuliert war. Dann hält die Bank des Empfängers die Kohle fest und gibt das Geld zurück, wenn die entsprechenden Nachweise da sind. Hier ist immer auch eine Mitwirkung des Kontoinhabers auf der Empfängerseite gegeben.
Ansonsten würde ich die Bank mal ansprechen, was das soll. Besonders cool ist die Amsprache „Könnten Sie mir bitte mal mitteilen, welcher meiner Bevollmächtigten der Rücküberweisung zugestimmt hat“. Wird der Gegenüber kalkweiss, ist es ein Treffer ins Schwarze.
Gruss Hans-Jürgen
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Hallo,
vielen Dank an Hans-Jürgen!
Ich habe bisher bereits 2mal per Internet-Kontaktseite bei der Bank raklamiert, aber leider bisher keine Antwort erhalten. Es handelt es sich um eine überregionale große Bank ohne direkte Anlaufstelle vor Ort.
Ich habe die genauen Daten nochmal nachgeprüft: Die Rücherstattung des Verkäufers erfolgte am 2.9.2005. Die Stornobuchung für diese Buchung erfolgte am 21.10. 2005. Zwischen diesen beiden Buchung erfolgte am 30.9 ein Abschluß.
Es ist mir unverständlich, wie eine große, renomierte Bank so vorgehen kann.
In der Zwischenzeit liegt mir auch eine email des Verkäufers vor, in welcher er zugiebt, daß er das Storno veranlasst hat und daß es sich um ein Versehen handelt!
Was soll man da machen?
Gruss
Waldemar
Hallo,
auch wenn die Bank überregional und „online“ ist, wird sie wohl (hoffentlich) irgendwo einen zentralen Sitz in Deutschland haben. Die Adresse solltest Du rausbekommen und dich dort (am besten schriftlich) an die Revisionsabteilung wenden.
Gruss Hans-Jürgen
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Hallo Waldemar,
bist Du sicher, daß es sich um ein „Bankstorno“ handelt? Oder versucht Dich der Verkäufer zu betrügen? Versuche den Storno zurück zugeben. Frag bei der Bank nach der Innenrevision!
Gruß
www.reiner-brandt.de
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