Storno der Kreuzfahrt durch den Reiseveranstalter

Hallo zusammen,

für Anfang 2011 haben wir auf der Aida eine Kreuzfahrt in Südamerika gebucht. Natürlich mussten wir die Flüge zum Startpunkt der Aida nach Brasilien separat buchen, was wir aus kostengründen bereits getan haben. Nun aber haben wir per Post seitens der Aida die Info erhalten, dass die Reise aus internen Gründen storniert werden muss („es steht zu diesem Zeitpunkt kein Schiff zur Verfügung“). Dass wir uns hierüber aufregen, ist die eine Seite, auf der anderen Seite steht aber der von uns separat gebuchte Flug, der nicht mehr storniert werden kann.

Meine Frage nun: Welche Rechte habe ich nun als „Geschädigter“? Muss der Flug (bzw. dessen Storno) auch durch die Aida getragen werden? Gibt es hierzu vielleicht vergleichbare Gerichtsurteile?

Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen!

Danke und Grüße
Dave

Hi Dave,

Reiserechtlich ist es so, dass Du zwei separate Verträge geschlossen hast. Einen Beförderungsvertrag mit der Airline (Iberia?) und einen Vertrag mit der AIDA (ohne Beförderung). Somit ist es den beiden Leistungsträgern völlig egal, was Du sonst noch gebucht hast.
Anderslautende Urteile sind mir nicht bekannt.

Ein Thema welches auch bei der Aschewolke schwierig war. Pauschalreisende waren gut versorgt, Leute mit Bausteinbuchungen auf eigene Faust guckten ziemlich in die Röhre.

Bye
Rolf

Moin, moin,

Ein Thema welches auch bei der Aschewolke schwierig war.
Pauschalreisende waren gut versorgt, Leute mit
Bausteinbuchungen auf eigene Faust guckten ziemlich in die
Röhre.

Allerdings liegt das hier auch ein wenig anders. Die Wolke war höhere Gewalt, die Absage von Aida nicht. Und eine Zubuchung des Transportes ist wohl zwangsläufig, sprich, mit der Absage ist dem Kunden ein Schaden entstanden. Dazu müsste man allerdings wissen, was im Vertrag/AGB von Aida steht über Stornierungen von Seiten des Veranstalters. Ich könnte mir vorstellen, dass sie das Risiko nicht einseitig auf den Kunden abwälzen dürfen.

lg
Richard

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Hi Richard,

in den AGB heisst es:
„3.1 Die Leistungsverpfl ichtung von AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt
bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen…“

Man kann Reisen mit der AIDA immer mit oder ohne Flug buchen. Wenn der Kunde es vorzieht, den Flug separat zu buchen, ist er auch selbst dafür verantwortlich. Bei der Buchung einer Pauschalreise wäre das Problem nicht entstanden. Das ist so ähnlich wie wenn Du einen Flug mit einer Billigairline und ein Hotel direkt vor Ort buchst. Dem Hotel ist es auch völlig egal ob Du nicht kommst weil Du den Flieger verpasst hast oder weil die Fluggesellschaft den Flug storniert hat. Schadenersatzansprüche lassen sich daraus m.W. nicht ableiten.

Stellt sich noch die Frage, ob AIDA die Reise ersatzlos storniert hat oder ob eine Umbuchung angeboten wurde. Eventuell könnte man daraus noch etwas ableiten aber da bin ich zu wenig Rechtssicher.

bye
Rolf

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Hallo Rolf,

äh, ich bin nicht der OP, aber egal.

Wenn der Kunde es vorzieht, den Flug separat zu buchen, ist er
auch selbst dafür verantwortlich.

Das ist ja auch unerheblich, denke ich, denn mit dem Flug gibt es keine Probleme. Zu Deinem Beispiel: Dass es dem Hotel egal ist, ist schon klar, die können ja nichts dafür. Aber die Fluggesellschaft, die den Flug storniert, hat dafür einen Grund. Wenn es den zu verantworten hat, muss es mE. für den entstandenen Schaden aufkommen.

Stellt sich noch die Frage, ob AIDA die Reise ersatzlos
storniert hat oder ob eine Umbuchung angeboten wurde.

Würde am Sachverhalt nichts ändern, weil der Schaden ja trotzdem entstanden ist.

lg
Richard

Hi,

wir haben uns jetzt im Kreise der Kollegen nochmal über das Thema unterhalten. Wenn die Kreuzfahrt tatsächlich umgeroutet wurde „weil kein Schiff zur Verfügung stand“, scheint eine Schadensersatzforderung tatsächlich möglich. Da in den AGB´s keine konkreten Stornierungsgründe (Mindestteilnehmerzahl o.ä.) erwähnt sind, kommt als kostenloser Stornierungsgrund nur Höhere Gewalt in Frage.

Das Ganze natürlich nur von Laien so eruiert und in keinster Weise als Rechtsberatung zu verstehen da lediglich persönliche Meinung u.s.w., u.s.f…

Bye
Rolf