Storno einer Reiserücktritsversicherung

Ich habe eine Reiserücktritsversicherung am 05.04. abgeschlossen.
Kann ich diese noch stornieren?
In den Versicherungsbedingungen ist nichts angegeben.Danke für eine
Antwort.

und ih habe eine Risikolebesversicherung abgeschlossen, bin bisher nicht gestorben, kann ich die auch noch stornieren???

Danke

-))

P.S.: Oh weia, was habe ich da geschrieben…

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Nach michaels allumfassender Antwort bringe ich noch ein wenig sinnfreies Zeug dazu:

Du hast IMMER entweder ein 14-tägiges Widerrufsrecht ODER wenn Dir alle Unterlagen (Bedingungen, Verbraucherinfo, etc.) erst später zugehen, ab dem Zeitpunkt ein 14-tägiges Widerspruchsrecht.

Also: Ja!

Frank Wilke

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Hiho,

Du hast IMMER entweder ein 14-tägiges Widerrufsrecht ODER wenn
Dir alle Unterlagen (Bedingungen, Verbraucherinfo, etc.) erst
später zugehen, ab dem Zeitpunkt ein 14-tägiges
Widerspruchsrecht.

Äh, das ist mir neu. Wenn jemand z.B. im Reisebüro eine Versicherung abschliesst, hat er dieses Rücktrittsrecht? Könntest Du mir dazu eine Quelle nennen?

Bye
Rolf

Da war der Frank wohl noch etwas zu spät unterwegs oder noch ganz angetan vom Tatort am Sonntag…

Er bezog sich da auf §8 Abs. 4 VVG.

Bei der Reisekostenrücktrittsversicherung zum Bsp. besteht dieses Recht aber nicht, da es sich um einen Vertrag mit einer Laufzeit unter einem Jahr handelt.

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Nachtrag
Bevor mir meine vorige Aussge zerpfückt wird muß ich natürlich noch hinzufügen dass zu Gunsten des Versicherungsnehmers natürlich von der Regelung abgewichen werden kann. In den Bedingungen der einzelnen Gesellschaften (bzw. in den Verträgen) wird zum Bsp. auch ein 14 tägiges Widerrufsrecht eingeräumt wenn der Versicherungsschutz mindestens 30 Tage beträgt.

Viellecht gibt es demnach auch Gesellschaften, die unabhängig von der Laufzeit, auch ein generelles Widerrufsrecht einräumen.

Hi Hermann,

habe mich nun direkt bei einer Versicherung erkundigt. Da die Versicherung sofort mit Abschluss in Kraft tritt, ist eine Stornierung dieser Versicherung nur möglich, wenn die Reise vom Veranstalter ohne Kosten abgesagt wird.

Bye
Rolf

Da war der Frank wohl noch etwas zu spät unterwegs oder noch
ganz angetan vom Tatort am Sonntag…

Er bezog sich da auf §8 Abs. 4 VVG.

Bei der Reisekostenrücktrittsversicherung zum Bsp. besteht
dieses Recht aber nicht, da es sich um einen Vertrag mit einer
Laufzeit unter einem Jahr handelt.

Oh mann… 1:51 Uhr ist nicht meine Zeit. Habe mit verquollenen Augen nach der Steuererklärung nur noch „Versicherung“ und „Storno“ gelesen und da haben sich die Finger von allein bewegt.

Sorry!!!

Frank Wilke
*slap myself*

Danke für Euere Tips- ich werde es versuchen mit dem Widerspruchsrecht,
habe aber wahrscheinlich keine Chance.

Die Police wurde mir ausgehändigt, die Prämie abgebucht,und somit
haftet sofort die Versicherung im Schadensfall.
Gruß Hermann