Hallo zusammen!
Wie verhält es sich, wenn ein Handwerker ein schriftliches Angebot abgibt, der Auftragnehmer signalisiert, diesem Handwerker den Auftrag zu erteilen, aber noch verschiedene Detailfragen hat, die unbeantwortet bleiben. Da man aber „nicht gemeinsam zu Potte kommt“, teilt der Kunde mit, nun einen wenn auch teureren, aber deutlich auskunftsfreudigeren Handwerker beauftragen zu wollen. Daraufhin flattert eine Rechnung über den Auftragswert ins Haus: Stornokosten eines mündlich erteilten Auftrags.
Ist der Kunde, der keine Leistung erhielt, zur Zahlung verpflichtet? Unter welchen Umständen?
Herzlichen Dank für Eure Antwort!