Storno eines mündlichen Auftrags

Hallo zusammen!

Wie verhält es sich, wenn ein Handwerker ein schriftliches Angebot abgibt, der Auftragnehmer signalisiert, diesem Handwerker den Auftrag zu erteilen, aber noch verschiedene Detailfragen hat, die unbeantwortet bleiben. Da man aber „nicht gemeinsam zu Potte kommt“, teilt der Kunde mit, nun einen wenn auch teureren, aber deutlich auskunftsfreudigeren Handwerker beauftragen zu wollen. Daraufhin flattert eine Rechnung über den Auftragswert ins Haus: Stornokosten eines mündlich erteilten Auftrags.
Ist der Kunde, der keine Leistung erhielt, zur Zahlung verpflichtet? Unter welchen Umständen?

Herzlichen Dank für Eure Antwort!

Hallo zusammen!

Wie verhält es sich, wenn ein Handwerker ein schriftliches
Angebot abgibt, der Auftragnehmer signalisiert, diesem
Handwerker den Auftrag zu erteilen, aber noch verschiedene
Detailfragen hat, die unbeantwortet bleiben. Da man aber
„nicht gemeinsam zu Potte kommt“, teilt der Kunde mit, nun
einen wenn auch teureren, aber deutlich auskunftsfreudigeren
Handwerker beauftragen zu wollen. Daraufhin flattert eine
Rechnung über den Auftragswert ins Haus: Stornokosten eines
mündlich erteilten Auftrags.
Ist der Kunde, der keine Leistung erhielt, zur Zahlung
verpflichtet?

Ja, den auch mündliche Verträge sind einzuhalten.

Unter welchen Umständen?

Welche Umstände?

Der Handwerker kann die Bezahlung verlangen, die vereinbart wurde. Allerdings hat er sich dasjenige abziehen zu lassen, was er sich bei der Nichtausführung erspart hat.

Nachzulesen hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/649.html

Gruß
Tina

Tina, danke, das bringt mich weiter!

Frohes Neues!

Hallo,

Ja, den auch mündliche Verträge sind einzuhalten.

Ist denn hier ein Vertrag entstanden? Es gab doch imho noch Vorbehalte. Das muss der Fragesteller wohl erstmal genauer aufklären.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Ja, den auch mündliche Verträge sind einzuhalten.

Ist denn hier ein Vertrag entstanden? Es gab doch imho noch
Vorbehalte. Das muss der Fragesteller wohl erstmal genauer
aufklären.

Hi,

wenn in der Überschrift steht, storno eines mündlichen Auftrages, gehe ich davon aus, das ein Auftrag über eine Leistung x erteilt wurde und noch Detailfragen geklärt werden müssen. Im Bau ist das durchaus üblich. Auch wir bekommen oft Aufträge, wo sich der Bauherr offen läßt welches Profil er möchte oder welcher Farbton der Wandverkleidung genommen werden soll.

Gruß
Tina

Hallo,

wenn in der Überschrift steht, storno eines mündlichen
Auftrages, gehe ich davon aus, das ein Auftrag über eine
Leistung x erteilt wurde und noch Detailfragen geklärt werden
müssen.

ich nicht. Zitat: „der Auftragnehmer signalisiert, diesem Handwerker den Auftrag zu erteilen“. Das finde ich nicht wirklich eindeutig.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

wenn in der Überschrift steht, storno eines mündlichen
Auftrages, gehe ich davon aus, das ein Auftrag über eine
Leistung x erteilt wurde und noch Detailfragen geklärt werden
müssen.

ich nicht. Zitat: „der Auftragnehmer signalisiert, diesem
Handwerker den Auftrag zu erteilen“. Das finde ich nicht
wirklich eindeutig.

Hi,

was heißt signalisiert? Sie bestreitet doch gar nicht, das der Auftrag erteilt wurde.

Gruß
Tina

Hallo,

was heißt signalisiert?

genau das ist die Frage! „Sie signalisiert…den Auftrag zu erteilen.“
Es steht dort nicht, sie erteilt den Auftrag. ich stelle mir darunter so etwas vor wie:
„OK, ich werde Ihnen den Auftrag erteilen, aber wir müssen vorher noch ein paar Details klären.“
Damit wäre noch kein Auftrag erteilt, bestenfalls ein Absichtserklärung. Solange man nicht genau weiß, was besprochen wurde, kann man auch nicht sagen ob ein Auftrag erteilt und damit ein Vertrag zustande gekommen ist. Letztlich bleibt der Handwerker in der Nachweispflicht.

Sie bestreitet doch gar nicht, das der
Auftrag erteilt wurde.

Sie schreibt aber auch nicht, dass definitiv ein Auftrag erteilt wurde.

Gruß, Niels

Hallo!

Loderunner hat schon recht, du verkennst die zentrale Rechtsfrage, nämlich ob ein Vertrag zustande gekommen ist. Das kann man auf Grund der Sachverhaltsangaben nicht eindeutig beurteilen.

Gruß
Tom

Hallo!

Loderunner hat schon recht, du verkennst die zentrale
Rechtsfrage, nämlich ob ein Vertrag zustande gekommen ist.

Nein, das tue ich nicht. Ich bin von dem ausgegangen, was in der Überschrift steht und auch davon, das sie selbst die Auftragsvergabe nicht bestritten hat oder nachgefragt hat ob überhaupt eine Auftragsvergabe bestanden hat.

Sollte es anders sein, müßte sich die UP hierzu äußern, was sich aber bisher nicht getan hat.

Gruß
Tina

Nein, das tue ich nicht. Ich bin von dem ausgegangen, was in
der Überschrift steht

Die Überschrift war ein Zitat aus der gestellten Rechnung.

Sangoma

Nein, das tue ich nicht. Ich bin von dem ausgegangen, was in
der Überschrift steht

Die Überschrift war ein Zitat aus der gestellten Rechnung.

Hi,

ich habe ihr Post so verstanden, das ein mündlicher Auftrag erteilt wurde. Auch ihre Antwort auf mein Post, in dem ich schrieb das auch mündliche Verträge einzuhalten sind, bietet keinen Hinweis darauf, das kein mündlicher Auftrag erteilt wurde.

Wenn es anders ist muß sie sich dazu äußern. Wenn andere den Post anders verstanden haben, dann würde es doch genüngen, wenn man ihr einen rechtlichen Rat erteilt zu dem, wie sie es verstanden haben, statt hier einen ellenlangen Thread über eine Frage zu starten, die nur die UP beantworten kann.

Gruß
Tina