Hallo zusammen,
der Vermieter einer Ferienwohnung sagt trotz schriftlicher Bestätigung (vor 2 Monaten) eine Ferienwohnung 14 Tage vor Urlaubsbeginn ab, mit der Begründung, er hätte einen Fehler auf der Buchungsseite seiner Internetseite gehabt. Steht einem dann Schadenersatz zu?
Der Vermieter hat weder auf seiner Internetseite noch in der schriftlichen Bestätigungszusage AGB’s erwähnt.
Vielen Dank für Antworten.
welche schadenspositionen sind denn aufgetreten ?
Es könnte auftreten,
Verwaltungskosten und leerstandskosten.
Es könnte auftreten,
Verwaltungskosten und leerstandskosten.
Da wäre dann der VM aber sebst schuld…
Moin auch,
im schlimmsten Fall entgangener Urlaub weil so kurzfristig keine andere Ferienwohnung gefunden werden kann / in derselben Gegend keine andere Ferienwohnung gefunden werden kann. Alternativ hoehere Kosten weil nur eine teurere Ferienwohnung gefunden werden kann. Wie eine moegliche Kompensation vom kuendigenden Vermieter aussehen kann vermag ich nicht zu beantworten.
Ralph
Wenn du die Frage richtig gelsen hättest, dann wüsstest du dass genau das was du erwänhst kein Thema ist… sondern allenfalls Mehrkosten für eine andere Unterkunft oder der Urlaub an sich.
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