Hallo,
meine Frau hat für uns eine Reise organisiert und telefonisch gebucht.
Als wir jetzt die Bestätigung (Haus in Bayern) erhalten haben, stellt sie fest, dass Sie sich verrechnet hatte. Den Preis hatte sie sich am Telefon auch nicht sagen lassen. Die Bedingungen sehen ein Storno von 10 % vor. Wenn es nicht anders geht, müssen wir in den sauren Apfel beißen. Wie sieht es rechtlich aus? Konnte telefonisch von uns vertragsrechtlich eine wirksame Willenserklärung abgegeben werden? Was tun?
Gruß
rakete
Hi Rakete,
ein Vertrag kann mündlich oder fernmündlich geschlossen werden. Das ist durchaus üblich und möglich. Somit sehe ich auf diesem Weg eher schwarz für Euch.
Allerdings würde ich einfach mal beim Vermieter anrufen und ihn bitten, die Reservierung aufgrund des Rechenfehlers kostenlos zu stornieren. Wenn man seinen Fehler zugibt und es sich um einen beliebten Termin handelt an dem die Wohnung leicht loszuwerden ist - dann könnte es klappen.
Schweres Geschütz wäre, über den Verkehrsverein des Ortes zu gehen. Die können u.U. auf den Vermieter einen gewissen Druck ausüben wobei der Fehler ja anscheinend eindeutig bei Euch liegt. Insofern würde ich es einfach mal mit Betteln versuchen.
Bye
Rolf
Hallo rakete,
wie Rolf Dir schon sagte,freundlich bitten,ist der beste Weg.
Wenn nicht,nun ja,10% muss man da verkraften.
Ich habe hiermit eine eigene Erfahrung gemacht.
Meine Frau(wir sind sehr reislustig),buchte per Telefon eine Reise.
Ohne überhaupt zu stornieren,waren wir am Reisetag gar nicht da.
Es war ein unglücklicher Umstand auf dem Weg zum Reisebus.
Am Abreisetag abends haben wir dann angerufen und die Gründe
dargelegt.Zwei Alternativen wurden angeboten:
Die Stornogebühren,oder den kompletten Reisepreis als Gutschein.
Was haben wir reiselustigen wohl gewählt?
Mit einem kleinen Aufschlag waren wir danach am Lago di Garda.
Gruss Gerhard
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das ‚gesprochene wort‘ allgemein…
… hat bei mir einen sehr hohen wert - ich kenn als gebuertiger hamburger das „hanseatische kaufmannsehrenwort“ - das geht ueber jeden geschriebenen vertrag!
den vertrag wuerde und koennte ich mit anwaelten + drecksautricks bekaempfen - das wort nicht!
meine grundeinstellung sagt mir also: zahl die 10%.
wenn sie dir wehtun:
mach dir aber in einem weiteren telefongespraech klar, ob der gastgeber tatsaechlich wegen des stornos leidet, oder ob er nur „bearbeitungsgebuehr“ kassieren will.
wenn zweiteres der fall ist, lass ihn die summe begruenden.
wenn er es nicht erschoepfend kann, zahle nicht!
ich glaube kaum, dass du wegen so einer bagatelle nun mit anwalt zu zahlung aufgefordert wirst.
falls doch, zahl es zaehneknirschend, und mach den gastwirt in oeffentlichen foren platt!
gruss
khs