Storno zulässig

Darf ein Bus Reise Unternehmen für einen Storno innerhalb von 3 tagen nach Zugang der Reisebestätigung Gebühren verlangen?
Man hat aufgrund einer Werbebeilage bei einem Busunternehmen angerufen und eine Reise reserviert, nach Zugang der Unterlagen waren aber der Einstiegsort bzw. die Abfahrtszeit nicht ok, mit diesen Hinweis auf Fehlbuchung wurde schriftlich storniert.
(am dritten tage nach Zugang der Reisebestätigung)
Dann kam eine Rechnung für je 26 Euro Storno Gebühr mit hinweis dass lt. AGB ab dem ersten Tag nach der Buchung die Gebühren fällig werden und pro gebuchter Person eine Pauschale bezahlt werden muß
Ist das ok?, wo kann man AGB prüfen lassen ob diese gegen „Sittenwiderikeit“ verstoßen bzw. wie soll ich mich verhalten.
Frü den Moment wurde ein Brief geschrieben dass diese Stornogebühr nicht akzeptiert wird.
Antwort darauf steht noch aus.

Gruß und schon mal danke für die hoffentlich zahlreichen Antworten

Ohne die Höhe und das Verhältnis der Stornokosten zu dem Reisepreis zu kennen, scheint eine Vereinbarung in den AGB, wonach Gebühren für einen Storno erhoben werden, nicht unwirksam.
Schließlich fallen zusätzliche Arbeiten an, die unkalkuliert sind.
Den Verwaltungsaufwand dem Verursacher zu belasten stellt weder eine Sittenwidrigkeit noch eine unangemessene Beteiligung dar.
HTH
G imager