Stornobedingungen?

Hallo!
Hier habe ich was aus den AGBs von Holiday Autos herauskopiert. Ich möchte einen Mietwagen buchen und bin am überlegen, ob ich einen Reiseschutz abschließen soll. Die Stornobedingungen (20.- und 70.- Euro) erscheinen mir aber sehr kulant, d.h. ich würde auf die Versicherung verzichten. Der letzte Satz bereitet mir aber etwas Kopfzerbrechen, da ich ganz einfach nicht verstehe, was das bedeuten soll. Um auf Nummer sicher zu gehen, hoffe ich auf eure Expertenmeinung!
Schon mal Danke & hier der Text:

stornogebühren.
stornierungen müssen schriftlich erfolgen, und zwar über ihr reisebüro oder über holiday autos deutschland.

die stornogebühren betragen:
bis 4 tage vor reserviertem anmietzeitpunkt 20,- euro
ab 4 tage vor reserviertem anmietzeitpunkt 70,- euro
sie sind berechtigt, die entstehung eines geringeren oder gar keines schadens nachzuweisen.

Viele Grüße
Kathi

Hallo,

bis 4 tage vor reserviertem anmietzeitpunkt 20,- euro
ab 4 tage vor reserviertem anmietzeitpunkt 70,- euro
sie sind berechtigt, die entstehung eines geringeren oder gar
keines schadens nachzuweisen.

Wenn ich das richtig verstehe, müsstest Du keine Stornogebühren zahlen, wenn Du nachweisen kannst, dass das Auto nach Deinem Storno noch weitervermietet wurde. Wenn Du also z.B. nach dem Storno bei der Autovermietung anrufst und für denselben Zeitraum wie vorher ein Auto anfragst und man Dir dann sagt, man sei ausgebucht, wäre das ein Indiz, dass durch Deine Stornierung dem Unternehmen kein Schaden entstanden ist.

Was allerdings von dem Unternehmen als Nachweis akzeptiert wird, weiß ich nicht.

Gruß,

Myriam

Hallo Kathi,

für einen Mietwagen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung eigentlich nicht, weil eben die Stornokosten so niedrig sind, daß die Gebühr der Versicherung + der eventuelle Selbstbehalt (bei krankheit) von 20 %, mind. aber 25 Euro meist schon den Stornobetrag überschreitet.

Das ist auch zu wissen, wenn man eine Bausteinreise versichert - einfach den Mietwagen weglassen aus der zu versichernden Summe - daß kann einen in eine andere Preisgruppe der Versicherung bringen und ändert so gut wie nichts an dem "maximal möglichen Schaden…

Grüße

Wendy