Stornogebühr/Ausfallpauschale

Hallo,

angenommen Herr X betreibt eine Bowlinganlage.

Frau Y reserviert um 14.00 Uhr zwei Bahnen für Abends 20.00 Uhr, erscheint dann aber nicht. Auch auf einen Anruf reagiert Frau Y nicht.

Herr X hätte an diesem Tag die beiden Bahnen noch 3mal vermieten können, hat aber alle Anfragenden abgewiesen, im glauben, dass Frau Y um 20 Uhr zum Bowling spielen kommt.

Kann Herr X eine Rechnung an Frau Y schreiben für Verdienstausfall?

Gruß
Brandy

Hi,

hängt vom Vertrag und den AGB des Betreibers ab.
Wenn dazu nichts vereinbart wurde ist dies unternehmerisches Risiko.

MFG

Wie kommst Du da drauf?

hängt vom Vertrag

Der Vertrag ist die Buchung von zwei Bahnen.

und den AGB des Betreibers ab.

Die AGB (so er welche hat) dürftem dem Betreiber wohl bekannt sein. Wenn er da Stornomodalitäten aufgeführt hat, hätte er sie wohl erwähnt.

Wenn dazu nichts vereinbart wurde ist dies unternehmerisches
Risiko.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann gilt: Pacta sunt servanda.

Das Problem dürfte hier wohl eher die Beweisbarkeit sein.

lg Richard

Einen ähnlichen Fall beschäftigten kürzlich die Gerichte: http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Kiel_8-S-16097_S…

In der Beweispflicht ist der Betreiber: Gab es tatsächlich eine verbindliche Buchung? Hat er wirklich nachweislich Kegelfreunde abweisen müssen? Ohne schriftliche Dokumente oder Zeugen dürfte da nichts zu holen sein.

In der Beweispflicht ist der Betreiber

Das ist richtig und mit Sicherheit das Problem des Bahnbetreibers.

Der Unterschied zum o.g. genannten Urteil: Hier wurde ein „mietähnliches Entwelt“ vereinbart. Zumindest dafür sähe es, Buchungsbeweis einmal außen vor, gut aus.