Wenn jemand verbindlich per Email mehrfach einen Termin für Musikunterhaltung zugesagt hat und diesen dann 5 Tage vor Auftritt absagt, kann man für diese Absage trotzdem noch einen gewissen Anteil der vereinbarten Gage als Stornogebühr verlangen ?
Es geht insbesondere um die Frage, ob das auch verlangt werden kann, wenn in der Email / der Vereinbarung keine Stornogebühr bei Absage extra vermerkt bzw. vereinbart worden ist.
Hallo,
Was nicht vereinbart wurde, kann man nicht verlangen. Man kann aber auf Einhaltung des Vertrages bestehen und ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen.
LG
Der Kater
Wenn jemand verbindlich per Email mehrfach einen Termin für
Musikunterhaltung zugesagt hat und diesen dann 5 Tage vor
Auftritt absagt, kann man für diese Absage trotzdem noch einen
gewissen Anteil der vereinbarten Gage als Stornogebühr
verlangen ?
Man könnte die ganze Gage als Schadensersatz verlangen, sofern man nicht kurzfristig einen anderen Auftritt reinbekommt.
lg,
Max
Das heiße also im Klartext, daß man, da nicht im Schreiben erwähnt, keine Stornogebühren verlangen kann - aber im Gegenzug eine Schadenersatzforderung für einen entgangenen Auftritt, wenn man durch Schreiben nachweisen kann, daß dieser explizit bestätigt wurde ?