Leider erinnere ich nur ungenau ein Urteil, das den Banken untersagt, Strafgebühren bei nicht-eingelösten Lastschriften vom Girokonto zu fordern. Wer kann mir da weiterhelfen?
Hallo,
wenn es einen Preis für die am häufigsten gestellte und am seltensten in den FAQ-Einträgen oder im Archiv nachgeschlagene Frage gäbe, erhielte ihn wohl diese:
Leider erinnere ich nur ungenau ein Urteil, das den Banken
untersagt, Strafgebühren bei nicht-eingelösten Lastschriften
vom Girokonto zu fordern. Wer kann mir da weiterhelfen?
FAQ:1372
Gruß,
Christian