Hallo,
spielt es beim Kauf einer Ware über Ebay eine Rolle, ob ein Rückgabe oder Widerrufsrecht nach §356 BGB oder §355 BGB abgeschlossen wurde?
Worin besteht der Unterschied oder wo muss der Käufer aufpassen, dass er schlechter gestellt werden könnte?
Kann durch eines der beiden der Verkäufer Stornogebühren vom Käufer(Endverbraucher) verlangen, sofern die Ware nicht versendet wurde, also vor dem Versand schon durch den Käufer der Kaufvertrag widerrufen wurde?
mfG und danke
Frank