wir haben eine pauschal-städtereise für 3 tage gebucht (morgens Hinflug, 3.tag spät abends rückflug). die reise sollte am mi.26.5. beginnen. da nun die gluggesellschaft BA streikt, können wir die reise nicht antreten und das reisebüro hat storniert. nun stehen die stornogebühren für das hotel zur diskussion. wir sind der ansicht, sie sind sache des reiseveranstalters, es liegt ja keine höhere gewalt vor. das reisebüro sieht das anders. hat jemand ahnung?
Hallo Maike,
Pauschalreisen über einen Veranstalter sind ein Preis
für zwei Leistungen ( Unterkunft und Flug), diese werden nie getrennt berechnet, sondern zusammen kalkuliert.
Ich habe dir etwas über die höhere Gewalt herausgesucht.
STornokosten fallen deshalb nicht für dein gesonderte Hotelleistung an, sondern vielleicht eine Stornogebühr auf den ganzen Reisepreis, aber nicht seperat für eine Leistung ( Hotel).
Lies bitte !!! ( Höhere Gewalt !!! als Beispiel !!!)
RECHTLICH ist die Lage ganz klar: Eine für den Urlauber völlig kostenfreie Kündigung des Reisevertrags ist nur möglich, wenn ein Fall von „höherer Gewalt“ vorliegt. Dies betrifft ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die der Einzelne keinen Einfluss hat und die für ihn mit einem erheblichen Sicherheitsrisiko verbunden sind. Nach der Rechtsprechung gehören einzelne Terroranschläge jedoch zum allgemeinen Lebensrisiko. Also auch, wenn sich der Anschlagsverdacht auf Djerba bestätigen würde, würde es noch keinen Rücktrittsgrund geben. Anders ist es, wenn gezielt auf Touristen weitere Anschläge stattfinden oder angekündigt werden.
Ein wichtiges Indiz für das Vorliegen „höherer Gewalt“ sind Reisewarnungen des AUSWÄRTIGEN AMTS. Diese gibt es für Tunesien bislang nicht. Allerdings rät das Ministerium zu erhöhter Vorsicht „an öffentlichen Orten mit hohen Besucherzahlen“. Für einen kostenlosen Reiserücktritt reicht diese Warnung nicht aus.
Ich schaue nochmal im Reiserecht nach und melde mich noch einmal.
Grüsse von Andrea
Ich habe soweit herausgefunden, dass ein Streik bei der Fluggesellschaft als Leistungsträger des Reiseveranstalters KEINE höhere Gewalt ist (anders ist es, wenn z.B. die Fluglotsen streiken, das ist höhere Gewalt!!).
Hallo Maike,
leider hat dein Reiseverkehrskaufmann recht, bei dem du die Reise gebucht hast, weil du wirst auch trotz höherer Gewalt nicht um Stornokosten drum rumkommen.
Ich hätte dir gern eine erfreulichere Antwort gegeben.
Gruss von Andrea
Wird die Reise vor Reiseantritt wegen unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, steht sowohl Veranstalter als auch dem Reisenden ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies bestimmt § 651j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Für höhere Gewalt kann der Veranstalter nichts. Er verliert deshalb zwar seinen Vergütungsanspruch (§§ 651j Absatz 2, 651e Absatz 3 Satz 1 BGB), der Reisende kann aber auch keinen Schadensersatz verlangen, nur die Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen. Sollten schon vertragliche Reiseleistungen erbracht worden sein, kann der Veranstalter diese allerdings berechnen.
Höhere Gewalt liegt in Naturereignissen, wie Erdbeben, Überschwemmungen (z. B. die Flutkatastrophe am 26. Dezember 2004 in Asien), aber auch Kriegsgeschehen oder Einreiseverboten aufgrund staatlicher Sanktionen.
Terrorgefahr als solche wird in der Regel nicht als höhere Gewalt angesehen. Beispielsweise wurde die Erklärung der PKK im Frühjahr 1999, die gesamte Türkei sei Kriegsgebiet, auch die Touristenzone, nicht als höhere Gewalt anerkannt (Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19.11.1999, Aktenzeichen: 32 C 12.616/99). Das Landgericht (LG) Frankfurt hat dagegen die Terroranschläge auf das New Yorker World Trade Center und das Pentagon in Washington vom 11. September 2001 als höhere Gewalt angesehen und gab der Klage einer Touristin statt, die nach den Anschlägen eine für die Zeit vom 11. bis 24.11.2001 nach New York gebuchte Pauschalreise gekündigt hatte (Urteil des LG Frankfurt vom 22.05.2003, Aktenzeichen: 2/24 S 239/02, abgedruckt in: NJW 2003, 2618).
Rechtstipp: Als unvorhersehbare höhere Gewalt sind eintretende offizielle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes anerkannt. Ob in Ihrem Reiseland ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht, können Sie aktuell bei der Warnzentrale des Auswärtigen Amtes in Berlin unter der Telefonnummer: 01888/170 erfragen.
Streiks sind nur höhere Gewalt, wenn beispielsweise das Flughafen- oder Zollpersonal streikt, also Bereiche bestreikt werden, die nicht zum Leistungsbereich eines Leistungsträgers zählen. Sind nur die Fluglinie oder das Hotel betroffen, liegt es in der Sphäre des Veranstalters und er muss haften.
Das Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt besteht auch noch, wenn ein solches Ereignis während der Reise entsteht.
Liebe Grüsse von Andrea
Sind nur die Fluglinie oder das Hotel betroffen, liegt
es in der Sphäre des Veranstalters und er muss haften.
- EBEN! Da es ja NICHT höhere Gewalt ist, haftet der Reiseveranstalter…
Hallo Maike,
Streik ist keine höhere Gewalt nur eine Staubwolke.
Bei Streikendem Personal einer Airline müssen kostenlose Umbuchungen von der Airline erfolgen.
Ich habe noch einen Artikel von der Rechtsprechung für dich gefunden.
Gefahr für Leib und Leben: Stornogebühren ausgeschlossen
Besteht aus Gründen höherer Gewalt ein erhebliches und zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbares Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko am Urlaubsort, so hat der Kunde immer einen Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Im Hinblick auf die Vogelgrippe ist aber jenes Erfordernis einer behördlich festgestellten Epidemie mit erheblichen Gesundheitsgefahren für den Menschen nicht gegeben. Nach bisheriger medizinischer Erkenntnis ist das Virus nicht von Mensch zu Mensch übertragbar. Dementsprechend sei das Infektionsrisiko eines Urlaubers gleich null, wenn dieser direkten Kontakt zu Vögel und Geflügel, etwa auf Vogel- oder Schlachtgeflügelmärkten, meidet.
Erst wenn das Auswärtige Amt in Berlin eine ausdrückliche Reisewarnung für ein bestimmtes Gebiet oder Land ausspricht, muss der Reisveranstalter den kostenlosen Reiserücktritt gewähren.
Liebe Grüsse von Andrea
Sind nur die Fluglinie oder das Hotel betroffen, liegt
es in der Sphäre des Veranstalters und er muss haften.
- EBEN! Da es ja NICHT höhere Gewalt ist, haftet der
Reiseveranstalter…
Hallo Maike,
wenn du eígenständig storniert ahst, ist es deine Sache mit den Stornogebühren.
Die BA hat einen Notfallplan aufgestellt, der super funktioniert hast.
Du hättest am 25.05.2010 mit der BA hinfliegen und mit einer anderen, die die BA stellt zurückfliegen können.
Danach geht das Gestz. ( Du hättest die Reise antreten können! )
Gruss von Andrea
Ich habe soweit herausgefunden, dass ein Streik bei der
Fluggesellschaft als Leistungsträger des Reiseveranstalters
KEINE höhere Gewalt ist (anders ist es, wenn z.B. die
Fluglotsen streiken, das ist höhere Gewalt!!).
Hallo Maike,
Fluglotzen gehören zu dem Bodenpersonal der Airline, also gilt auch hier keine höhere Gewalt.
Aber du könntest schon mal einne Fachanwalt für Reiserecht fragen, falls du mir nicht glaubst.
Ich bin selbst reiseverkehrskauffrau und ich meine, dein Reisebüro hat REcht !!! ( unnötige Kosten !!!)
Leider !!!
Gruss von Andrea
hallo Maike,
da nun die gluggesellschaft BA
streikt, können wir die reise nicht antreten und das reisebüro
hat storniert.
das verstehe ich nicht. Wieso hat das Rsb deinen Flug storniert??? Wenn gestreikt wird wird gestreikt -no more! Dann gibts das Geld zurück oder kannst umbuchen.
nun stehen die stornogebühren für das hotel zur
diskussion. wir sind der ansicht, sie sind sache des
reiseveranstalters, es liegt ja keine höhere gewalt vor. das :reisebüro sieht das anders. hat jemand ahnung?
ganz wichtig: hast du eine Pauschalreise gebucht? Oder hast du den BA Flug direkt und nur das Hotel bspw. über Neckermann,Tui,DER allein gebucht?
Wenn du 2 Bestätigungen unterschreiben musstest musst du die Stornokosten leider bezahlen.
Das ist keineswegs Sache der Veranstalter. Warum auch? Für die ist es ein „no show“ oder eben nur ein Storno. Du hast ein Hotel gebucht und nimmst die Leistung nicht in Anspruch.
Warum und weshalb ist denen verständlicherweise furchtbar egal.
Wieso sollen die auch auf Stornogebühren verzichten und sich kulant zeigen?
Immerhin hast du ja auch deinen BA-Flug bei der Konkurenz gebucht!
ich hoffe ich konnte dir helfen
und beim nächsten mal buchst du pauschal! Dann gibts auch Geld zurück!
LG-Doro
ganz wichtig: hast du eine Pauschalreise gebucht? Oder hast du
den BA Flug direkt und nur das Hotel bspw. über
Neckermann,Tui,DER allein gebucht?
Es ist eine Pauschalreise, beide Leistungen bei einem Veranstalter, mit einer Unterschrift gebucht. Flugumbuchung wurde versucht, es gab aber keinen Rückflug, deshalb hat das Reisebüro die Reise storniert. deshalb also auch keine Stornogebühren fürs Hotel, stimmt’s?
hallo Maike,
Es ist eine Pauschalreise, beide Leistungen bei einem
Veranstalter, mit einer Unterschrift gebucht. Flugumbuchung
wurde versucht, es gab aber keinen Rückflug, deshalb hat das
Reisebüro die Reise storniert. deshalb also auch keine
Stornogebühren fürs Hotel, stimmt’s?
ja! In der Tat sollte dann der Veranstalter die Stornierung mit Null beziffern. Komisch…bei welchem Veranstalter hast du denn gebucht? Was sagt denn dein Reisebüro dazu? Also…ich selbst arbeite seit 20 Jahren im Reisebüro- aber sowas hab ich noch nie gehört. Sicherlich kann der Veranstalter für den Streik nicht haftbar gemacht werden, jedoch ist er im Rahmen einer Pauschalreise verpflichtet den Kunden von A nach B zu befördern. Wenn das nicht möglich ist hat er den Reisevertrag nicht erfüllen können. Kosten treten da gewöhnlich nicht auf. Das einzige was ich mir jetzt noch vorstellen kann ist, das du bei irgend so einem Harakiri-No-Name-Veranstalter gebucht hast.
Hast du selbst mal mit dem Veranstalter telefoniert? Was hat dein Reisebüro für dich getan?
fragt mit lg-Doro
ich habe bei Dertour gebucht und die Aussage mit den Stornogebühren kam ja gerade von der Reisebüro-Dame… Ich habe immer gedacht, das Reisebüro vertritt meine Interessen, scheint aber nicht so zu sein. Die Dame hat mir erklärt, da könne ja Dertour nix dafür und vielleicht gewährt das Hotel Kulanz, zumal wir ja neu gebucht haben für August…
Hallo,
ich weiß nur, dass Fluggesellschaften bei Streik nicht für die Folgekosten aufkommen müssen. Wie dies bei einer Pauschalreise zu bewerten ist entzieht sich meiner Kenntnis.
MfG, Charly-Heinz
hallo Maike,
ganz ohne Frage - grundsätzlich werden Streiks mittels Kulanz gelöst.
Aber gerade DERTOUR (ist ja der größte Baukastenveranstalter) behandelt solche Sachen tagtäglich und immer kundenorientiert.Nur sehe ich bei dir den Fall nicht als ‚Kulanzthema‘ an.
Denn was ich gar nicht verstehe: wenn es doch eine neue Reise im August gibt, warum dann nicht mittels Umbuchung?
Und deine Reisebüro-Dame hat sehr eigenmächtig entschieden. So eine Antwort hätte ihr das DER nie gegeben.
Ich glaube…du hast da ein sehr vorschnell handelndes Rsb erwischt.
Die Aussage „vielleicht gewährt das Hotel Kulanz weil du ja im August noch einmel gebucht hast“ hätte sich locker am Telefon klären lassen. Das bedarf kein Kulanzschreiben.
Maike-dein Fall ist höchst undurchsichtig. Ich kenne das so nicht u habe tagtäglich damit zu tun.Ich kann dir nur raten das Rsb auf die Füße zu treten. M.E. hätten die von vorneherein die Reise nicht stornieren sondern auf den August umbuchen müssen (auf der gleichen Vorgangsnummer).
Ich wünsche dir viel Glück
Doro
Leider kann ich hierzu kaine qualifizierte antwort geben.
Der Reiseveranstalter trägt das Preisrisiko wegen leistungstägerfremder Streiksmuß also vermutlich das Hotelstorno zahlen.
Er haftet jedoch nicht für Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, da kein Verschulden des Veranstalters vorliegt.
Gruss, Dagwyna