Liebe/-r Experte/-in,
am 16.09. habe ich abends für eine Veranstaltung eine Tänzerin gebucht. Da diese Veranstaltung aber ausfällt, hab ich die Tänzerin am Montag früh den 19.9.11 sofort storniert. Daraufhin kriegte ich eine Rechnung wegen den Stornierungskosten, welche 50% der eigentlichen Rechnung entspricht.
Lt. den AGBs ist eine Stornierung bis 14Tage vor Veranstaltung kostenfrei. Da aber an dem Buchungstag die Veranstaltung iin genau 14 Tagen stattfinden sollte, wäre eine Stornierung so oder so nicht möglich gewesen. Zudem wurde die Tänzerin nur 2 Tage geblockt,sodass man sie nicht hätte buchen können.
Nun meine Frage ist dies rechtlich,dass ich so oder so nicht hätte kostenfrei stornieren können und wenn, sind die 50% also Stornogebühren nicht zu hoch angesetzt. Hierbei handelt es sich nicht um einen Dienstleistungsvertrag sondern um einen Werkvertrag.
Über eine kurze Rückinfo wäre ich dankbar.