Stornogebühren rechtlich?

Liebe/-r Experte/-in,

am 16.09. habe ich abends für eine Veranstaltung eine Tänzerin gebucht. Da diese Veranstaltung aber ausfällt, hab ich die Tänzerin am Montag früh den 19.9.11 sofort storniert. Daraufhin kriegte ich eine Rechnung wegen den Stornierungskosten, welche 50% der eigentlichen Rechnung entspricht.

Lt. den AGBs ist eine Stornierung bis 14Tage vor Veranstaltung kostenfrei. Da aber an dem Buchungstag die Veranstaltung iin genau 14 Tagen stattfinden sollte, wäre eine Stornierung so oder so nicht möglich gewesen. Zudem wurde die Tänzerin nur 2 Tage geblockt,sodass man sie nicht hätte buchen können.

Nun meine Frage ist dies rechtlich,dass ich so oder so nicht hätte kostenfrei stornieren können und wenn, sind die 50% also Stornogebühren nicht zu hoch angesetzt. Hierbei handelt es sich nicht um einen Dienstleistungsvertrag sondern um einen Werkvertrag.

Über eine kurze Rückinfo wäre ich dankbar.

Hallo,Ich betreibe eine Mobildiscothek,wenn ein Kunde bei mir bucht bekommt er einen Vertrag wo festgelegt ist wie hoch die Anzahlung ist und und das der Kunde bei Stornierung des Vertrages bis 14 Tage vor Termin 50% der Summe zahlen muß.Da der Kund bei mir 10% der Gage bis zu einem Stichtag anzahlen muß damit der Vertrag gültig wird gehe Ich davon aus das er über alles informiert ist ,wenn ein Kund alerdings so wie du zwei Tage später telefonisch absagt erhebe Ich auch keine Kosten (kann Ich auch nicht es besteht kei gültiger Vertrag).Das heist wenn du keinen gültigen Vertrag hast brauchst du auch nicht bezahlen,wenn dir meine Aussage zu unsicher ist oder du es ganz genau wißen wilst dann wende dich am besten an die Verbraucherzentrale die können dir helfen.Ich hoffe Ich konnte ein bißchen helfen.