Stornogebühren und AGBs

Stronogebühren und AGBs…

Wir haben Ende April eine Buchung storniert, jetzt will uns das Unternehmen per Inkasso zur Zahlung der Stornogebühren von 80% des Ursprungsbetrages verdonnern. Hintergrund: Wir haben als Firma eine Veranstaltung gebucht, konnten den Termin aber nicht wahrnehmen. Bei Stornierung wies man uns dann auf die laut AGBS fällig werdenden 80% des Rechnungsbetrages hin (den wir zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht kannten, da uns noch kein Belegungsplan der Zimmer, die unterschiedliche Preise haben sollten, vorlag), AGBs waren uns aber vor Buchung nicht vorgelegt worden, obwohl wir vor Ort waren bevor wir gebucht haben. Erst nach der Reservierung per e-Mail wurden uns die AGBs im Anhang einer FAX-Bestätigung mitgeschickt, akzeptiert haben wir diese jedoch nie schriftlich (oder auf eine andere Weise).
Nach Erhalt der Rechnung des Veranstalters haben wir einen Brief verfasst un dem Hotel zugeschickt (per Post und per Fax) und haben um genaue Aufschlüsselung der Kosten gebeten, denn man stellt uns auch 80% eines Essens in Rechnung, das für uns gar nicht zubereitet wurde und für das 3 Wochen vorher auch sicherlich nichts eingekauft worden war, 80% der Kosten für eine Tagung, die wir nicht abgehalten haben und 80% für Übernachtungen, die wir gar nicht angetreten haben - in so fern konnte das Hotel hier locker noch Zimmer vermieten, hat uns aber auch hier keine Details des tatsächlichen Belegungsplanes der betreffenden Räumlichkeiten genannt.
Wir haben in unserem Schreiben einen Teilbetrag der geforderten Summe angeboten, es kam aber keine Reaktion seitens des Geschäftsführers, auch die eingeforderten Details der tatsächlichen Kosten des Geschäftsausfalls seitens des Hotels haben wir nicht zu sehen bekommen.

Was nun? Lohnt sich hier der Gang zum Anwalt? Haben wir rechtlich überhaupt eine Chance? Ich meine doch, dass man die AGBs vorher gesehen und akzeptiert haben muß (vor Ort sprach die Angestellte des Hotels, mit der wir verhandelt haben immer nur davon, dass man alles vorher noch ändern könne, alles überhaupt kein Problem - weil wir nicht genau wussten, wieviele Personen letzlich teilnehmen würden) und dass auch nur auf reale Verdienstausfälle ein Ersatzanspruch aus Stornogebühren besteht und man Dinge in Rechnung stellt, die gar nicht stattgefunden haben?!

Hoffe auf hilfreiche Antworten. THX!

Ich sehs so:
In vielen AGBs (Z.B.reisebüros) gibts Tabellen, wieviel % bei Stornierung zu zahlen ist wieviele tage vorher.
Von daher könnte es theoretisch in Ordnmung sein was die Zimmer anbetrifft. Vielleicht ist das Hotel nicht gut besucht, und sie hatten tatsächlich Mühe, die zimmer wieder zu vermieten.
Was das Essen angeht: Könnte THORETISCH ebenfalls inj Ordnung sein, allerdings hast Du recht, es sind ja viele Kosten NICHT angefallen wie zusätzliches personal und Materialen die nicht eingekauft wurden.
Icxh würde einfach mal EINGESCHRIEBEN MIT RÜCHSCHEIN zurückschreiben und eine DETAILLIERTE Rechnung verlangen. Gleich klarmachen, dass vorher NICHTS bezahlt wird.
Dann einfach nochmals bei mir melden.

Was hätte die ganze Sache UNGEFÄHR gekostet?
Wieviel hast Du angeboten?
Wann wäre die veranstaltung gewesen?

Würde ich auch nicht zahlen und einen anwalt einschalten

Grundsätzlich betrachte ich Wer-weiss-was als sozialen Ausgleich für die, die sich keine professionelle Hilfe leisten können. In Ihrem Fall ist die Partei eine Firma - die kostenlos zu beraten ist nicht meine Intention in diesem Forum. Trotzdem gehe ich KURZ auf Ihre Fragem ein:
AGB müssen von einem Unternehmen nicht zur Kenntnis genommen werden - nur von Verbrauchern- die AGB sind daher wahrscheinlich wirksam. Es muss bei Unternehmen - so zumindest eine Rechtsansicht - nicht einmal auf die Geltung von AGB hingewiesen werden, da jedem Unternehmer klar sein muss, dass ein solches Unternehmen, mit dem Sie kontrahiert haben, eine AGB hat. (Umstritten. Wurde auf die Geltung der AGB hingewiesen, gelten sie auf jeden Fall - auch ohne Kenntnisnahmemöglichkeit)
AGB muss man auch nicht schriftlich akzeptieren.
Was das Essen betrifft, muss sich das Unternehmen das anrechnen lassen, was sie einsparen konnten - also dürfen keine 80% berechnet werden. Anders ist es mit der Tagung. Hier muss sich das Unternehmen zwar anrechnen lassen, was eingespart wurde, wenn es aber nur um den Tagungsraum und Tagungstechnik ging und der Raum so kurzfristig nicht anderweitig vermietet werden konnte, müssen Sie den Stornobetrag zahlen. Ebenso verhält es sich mit den Übernachtungen. Wenn die Räume vermeitet wurden und nicht leer standen, was Sie beweisen müssen, können ebenfalls keine 80% in Rechnung gestellt werden.
Da der Storno-Betrag umstritten ist und in der angeforderten Höhe m.E. nicht von Ihnen geschuldet wird, befanden Sie sich nicht in Verzug - und müssen keine Inkasso-Kosten übernehmen.
Sofern das Unternehmen Sie verklagt, müssten Sie nicht zu einem Anwalt, weil Sie sich selbst vertreten könnten, was aber ein gewisses Risiko birgt.
Was die Angaben der Angestellten angeht, müssen Sie deren Aussagen beweisen können. Zeugen sind ein Beweis, aber ein schlechter, der vom Richter gewürdigt wird. Überzeugen Ihre Zeugen nicht, kommen Sie damit nicht durch. Hier ist ausschließlich das Gefühl des Richters maßgeblich. Überzeugen Ihre Zeugen doch, fragt sich, ob die Angestellten zu Vertragsabändrungen bevollmächtigt waren. Waren sie das nicht und können Sie die Aussage „Sie können jederzeit alles ändern“ beweisen, haftet der Angestellte persönlich als Vertreter ohne Vertretungsmacht. Sofern der Angestellte, der diese Angaben gemacht hat, mit Ihnen den Vertrag ausgehandelt hat (AUGEHANDELT - nicht nur vorgelegt) hat das gegenerische Unternehmen einen Rechtsschein gesetzt und muss trotzdem haften. ich gehe aber davon aus, dass ein Richter diese Sache abschmettern wird, da er sicher darauf abstellt, dass Sie wissen mussten, dass ein Vertrag nicht einseitig beliebieg storniert werden kann - insbesondere, wenn sich ein Unternehmen auf einen so umfangreichen Auftrag vorbereiten muss. Theoretisch hätten Sie nach der aussage des Angstellten auch 5 Minuten vor Vertragsuasfürhungsbeginn stornieren können - und da ist wohl klar, dass das keinem Unternehmen zumutbar ist. Sie werden also wahrscheinlich mit der Aussage der Angstellten wenig anfangen können, da sie völlig irreal ist und Sie das hätten wissen müssen. (So zumindest wird es ein Richter voraussichtlich korrekterweise sehen)
In Zukunft antworte ich auf Anfragen einer Firma nicht mehr.
Glück auf

Hallo,

um hier genau u. spezifiziert zu antworten, müsste man genau die bisherigen schriftl. Vereinbarungen lesen. Dennoch hier folgende Bemerkung:
Eine AGb muss man nicht unbedingt als gelesen schriftl. o. müdnl. gelesen o. akzeptiert haben.

Es reicht erst einmal, Sie von den AGBs „in Kentniss“ gesetzt zu haben". Und wenn hier die 80% fixiert sind, haben Sie erst einmal ein Problem.

Der Veranstalter ist auch nicht verpflichtet, Ihnen nachzuweisen, was er wann wie kalkul. hat.

Ich kann nicht Musik bestellen u. im nachhinein sagen, oh ich weiss nicht wieviel Stücke ich benötige.

Man muss schon vorher schauen, , was man macht und vor allem wie. Tut mir leid, wenn ich keine positivere Nachricht geben kann.

Beste Möglichkeit welche Sie bisher angeboten haben: Ein Vergleich. Darauf muss der Andere sich aber nicht einlassen.

Wenn dem so ist, hilft wirklich nur noch einen RA einzuschalten.

Beste Grüße Horst

Vom Gefühl her würde ich sagen, dass das nicht rechtmäßig ist, was das Hotel da macht.
Aber ehrlich gesagt würde ich raten, dich schnellstmöglichst an einen Anwalt zu wenden, der Kaufverträge zum Fachgebiet hat.
Da bist du wenigstens auf sicherer Seite.

hallo ich rate hier sich anwaltlich zu erkundigen, denn wie heisste s schön wenn ichw as unterschreibe lese ich vorher gerade bei hotels die bedingungene tc durch…wichtig wäre auch zui wuissen wie lange vorher storniert…denn wenn dies kurzfristig vorher passierte, steht dem hotel eine entschädigung durchaus zu, von den inkassokosten würde ich abstand nehmen und nie eine vereinbarung mit einem in kasso institut machen da ihr dann auch deren kosten am bein habt und wenn es zum mahnbescheid kommt habt ihr inkasso und gerichtskosten am bein

m.f.g

plappermaul

nicht wahrnehmen. Bei Stornierung wies man uns dann auf die
laut AGBS fällig werdenden 80% des Rechnungsbetrages hin (den
wir zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht kannten, da uns noch
kein Belegungsplan der Zimmer, die unterschiedliche Preise
haben sollten, vorlag), AGBs waren uns aber vor Buchung nicht
vorgelegt worden, obwohl wir vor Ort waren bevor wir gebucht
haben. Erst nach der Reservierung per e-Mail wurden uns die
AGBs im Anhang einer FAX-Bestätigung mitgeschickt, akzeptiert
haben wir diese jedoch nie schriftlich (oder auf eine andere
Weise).
Nach Erhalt der Rechnung des Veranstalters haben wir einen
Brief verfasst un dem Hotel zugeschickt (per Post und per Fax)
und haben um genaue Aufschlüsselung der Kosten gebeten, denn
man stellt uns auch 80% eines Essens in Rechnung, das für uns
gar nicht zubereitet wurde und für das 3 Wochen vorher auch
sicherlich nichts eingekauft worden war, 80% der Kosten für
eine Tagung, die wir nicht abgehalten haben und 80% für
Übernachtungen, die wir gar nicht angetreten haben - in so
fern konnte das Hotel hier locker noch Zimmer vermieten, hat
uns aber auch hier keine Details des tatsächlichen
Belegungsplanes der betreffenden Räumlichkeiten genannt.
Wir haben in unserem Schreiben einen Teilbetrag der
geforderten Summe angeboten, es kam aber keine Reaktion
seitens des Geschäftsführers, auch die eingeforderten Details
der tatsächlichen Kosten des Geschäftsausfalls seitens des
Hotels haben wir nicht zu sehen bekommen.

Was nun? Lohnt sich hier der Gang zum Anwalt? Haben wir
rechtlich überhaupt eine Chance? Ich meine doch, dass man die
AGBs vorher gesehen und akzeptiert haben muß (vor Ort sprach
die Angestellte des Hotels, mit der wir verhandelt haben immer
nur davon, dass man alles vorher noch ändern könne, alles
überhaupt kein Problem - weil wir nicht genau wussten,
wieviele Personen letzlich teilnehmen würden) und dass auch
nur auf reale Verdienstausfälle ein Ersatzanspruch aus
Stornogebühren besteht und man Dinge in Rechnung stellt, die
gar nicht stattgefunden haben?!

Hoffe auf hilfreiche Antworten. THX!

Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten! Zu Ihrer Aussage

Grundsätzlich betrachte ich Wer-weiss-was als sozialen
Ausgleich für die, die sich keine professionelle Hilfe leisten
können.

möchte ich kurz bemerken, dass wir zwar als Firma von dieser Situation betroffen sind, als kleines Unternehmen mit nur 1 Angestellten mit 35 Std. und einer 400€-Aushilfe sind wir leider - noch - auf kostenlose Hilfe angewiesen und sagen herzlich Danke!

MfG und nochmals DANKE!