Hallo,
die Buchung/Reservierung einer Ferienwohnung steht bevor, doch der Urlauber ist sich unsicher über die Stornomöglichkeiten bzw. hat Bedenken, dass hier große Kosten auf ihn zukommen könnten. Die AGB’s des betreibers lauten hierzu:
„Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag kann von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Das bestellte Zimmer/Appartement ist entsprechend §
535 Satz 2 BGB in voller Höhe zu bezahlen und zwar unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung.
Der Beherbergungsbetrieb muss sich an ersparten Aufwendungen jedoch 10% des Mietpreises anrechnen lassen, sofern er die Räume nicht
anderweitig vermieten kann.
Dem Beherbergungsbetrieb obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume durch
unverzügliche Freimeldung beim Fremdenverkehrsamt zu bemühen. Was er durch eine etwaige anderweitige Vermietung der Räume
erhalten hat, muss er sich als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
Mindestens bezahlt der Gast, der die Leistungen nicht vertragsgemäß abgenommen hat, jedoch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
€ 100,00.
Wir empfehlen dem Gast zur eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.“
demnach hat der Urlauber auf jeden Fall 100€ zu zahlen?! kommen denn unbedingt die AGB’s zur Anwendung, oder gäbe es eine Alternative?
es kann ja immer ein Zwischenfall vorkommen. angenommen der Urlauber sagt 2 Tage vorher ab, kann der Betreiber noch einen anderen finden. oder der Urlauber selbst.
oder wie/wo findet der Urlauber schnell eine Reiserücktrittversicherung?
