hallo zusammen!
vielleicht kann mir jemand von euch sagen, was es eigentlich für den reisenden bedeutet,wenn die storonogebühren bei 100% liegen? heisst das, dass ich im falle einer stornierung des fluges den kompletten preis bezahlen muss? wie sieht es aus bei abschluss einer reiserücktrittsversicherung? die greift doch dann hoffentlich, sollte ich aus einem versicherten grund nicht reisen können? oder hat diese hohe stornogebühr noch andere konsequenzen?
eine weitere bedingung bei diesem flug: „rückflugtermin vor ort nicht umbuchbar“–>bedeutet das, dass ich zwar nicht einfach so nach lust und laune umbuchen kann, jedoch im durch die RRV versicherten fall (krankheit o.ä.) ohne zuzahlung (oder mit geringer zuzahlung)früher zurückfliegen kann?
habe da gerade ein super-angebot im auge, das jedoch ein reines internet-special ist, d.h. ich kann nicht im reisebüro buchen (was ich bisher immer so gemacht habe…).
viele grüße und hoffentlich nicht so viel xmas-stress!
kathi
Hallo,
vielleicht kann mir jemand von euch sagen, was es eigentlich
für den reisenden bedeutet,wenn die storonogebühren bei 100%
liegen? heisst das, dass ich im falle einer stornierung des
fluges den kompletten preis bezahlen muss?
Ganz genau! Inzwischen üblich bei den meisten Sonderangeboten der Fluggesellschaften: Keine Umbuchung - alles wird als Storno betrachtet - 100 % Gebühren - also: Voller Preis wird fällig!
wie sieht es aus
bei abschluss einer reiserücktrittsversicherung? die greift
doch dann hoffentlich, sollte ich aus einem versicherten grund
nicht reisen können? oder hat diese hohe stornogebühr noch
andere konsequenzen?
Nein, wenn Du eine RRV abschließt für diesen Flug, greift sie natürlich - aber Du mußt eine abschließen, die bis zu 100 % Stornogebühren trägt! Manche Versicherungen haben Klauseln, daß Stornogebühren nur bis zu einer Höhe von 60 % getragen werden (früher gab es 100 % fast nur bei Kreuzfahrten und dafür brauchte man ne Extra und teurere Versicherung!)
eine weitere bedingung bei diesem flug: „rückflugtermin vor
ort nicht umbuchbar“–>bedeutet das, dass ich zwar nicht
einfach so nach lust und laune umbuchen kann, jedoch im durch
die RRV versicherten fall (krankheit o.ä.) ohne zuzahlung
(oder mit geringer zuzahlung)früher zurückfliegen kann?
Das dürfte ebenfalls ein 100 % Storno dann sein - und da gilt nur noch eine REISEABBRUCHVERSICHERUNG! Die RRV ist beendet in dem Moment, in dem Du die Reise antrittst! Wichtiger Unterschied! Reiseabbruch ist eine Zusatzversicherung zur RRV (in der Regel nochmal der gleiche Versicherungsbeitrag. Hat wiederum nichts mit Reisekrankenversicherung zu tun, sondern deckt die zusätzlichen Kosten, die durch einen Abbruch der Reise entstehen.
Grüße
Wendy
kleine Korrektur
Huhu,
ein bisserl Korintenkacken muss ich leider 
Nein, wenn Du eine RRV abschließt für diesen Flug, greift sie
natürlich - aber Du mußt eine abschließen, die bis zu 100 %
Stornogebühren trägt! Manche Versicherungen haben Klauseln,
daß Stornogebühren nur bis zu einer Höhe von 60 % getragen
werden (früher gab es 100 % fast nur bei Kreuzfahrten und
dafür brauchte man ne Extra und teurere Versicherung!)
Normalerweise werden 80% der entstandenen Kosten durch die Versicherung gedeckt wenn es sich um einen versicherten Grund (Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen, Schaden am Eigentum, unverschuldete Arbeitslosigkeit) handelt ausser bei stationärem Krankenhausaufenthalt. Da zahlt zumindest die ELVIA 100% der Kosten.
http://www.elviab2b.de/elvia-glossar-de/BK_AVB-DE.html
Übrigens ist da sogar der zur Reise angemeldete Hund versichert *g*
bye
Rolf
Hi Rolf,
und der arme Frager, der hier Korinthen - und Rosinenkackerei ertragen muß!
Huhu,
ein bisserl Korintenkacken muss ich leider
Nein, wenn Du eine RRV abschließt für diesen Flug, greift sie
natürlich - aber Du mußt eine abschließen, die bis zu 100 %
Stornogebühren trägt! Manche Versicherungen haben Klauseln,
daß Stornogebühren nur bis zu einer Höhe von 60 % getragen
werden (früher gab es 100 % fast nur bei Kreuzfahrten und
dafür brauchte man ne Extra und teurere Versicherung!)Normalerweise werden 80% der entstandenen Kosten durch die
Versicherung gedeckt wenn es sich um einen versicherten Grund
(Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen,
Schaden am Eigentum, unverschuldete Arbeitslosigkeit) handelt
ausser bei stationärem Krankenhausaufenthalt. Da zahlt
zumindest die ELVIA 100% der Kosten.
Ich meinte, es gibt Versicherungen, die nur dann passen, wenn die Stornogebühren der Reiseveranstalterns bis maximal 60 % des Reisepreises gehen, respektive, wenns bei Kreuzfahrten oder eben diesen bewußten Flugtickets einen höheren Prozentsatz als maximal mögliche Stonrokosten gibt (eben 80 - 100 % des Reisepreises) muß man darauf achten, daß man auch eine solche Versicherung abschließt.
Davon unbeeindruckt bleibt natürlich, daß die Versicherung meist nur 80 % des Schadens trägt bzw. meist einen Mindestselbstbehalt von 25 Euro hat. (also auf 20 % oder den erwähnten 25 Euro bleibst Du immer selbst sitzen)
Kleinkrämermodus zu Ende - Frohe Weihnachten!
Wendy